Dresdner Bank muss Zertifkate-Anleger entschädigen! „Ein weiteres positives Signal für die Lehman Opfer!“News Lehman Brothers Zertifikate (02/09)Dresdner Bank muss Zertifkate-Anleger entschädigen! „Ein weiteres positives Signal für die Lehman Opfer!“ In einem noch nicht rechtskräftigen Urteil (Az.: 318 O 4/08) hat das Landgericht Hamburg die Dresdner Bank zum Schadensersatz von über 12.000,00 € an ein Ehepaar verurteilt, das 2007 ein „Dresdner Alpha-Express-Zertifikate II“ auf Empfehlung der Dresdner Bank erworben hat. Charakteristisch für dieses Zertifikat war die Entwicklung zweier Indizes zueinander. In dem Verfahren konnte die Dresdner Bank nicht darlegen, dass sie die Eheleute anleger- und objektgerecht beraten habe. Von Interesse auch für die Anleger von Lehman Zertifikaten dürften insoweit die Ausführungen des Landgerichts über die anlegergerechte Beratung sein. So würde sich aus dem Vortrag der Dresdner Bank nicht ergeben, warum das streitgegenständliche Zertifikat zu der „mittleren Risikobereitschaft“ der Anleger passen würde. Selbst wenn die Kläger über „Erfahrungen bzw. Kenntnisse“ in den Bereichen „Aktien“ sowie „Anlagekonzepte/ Mischfonds“ verfügten, so handelt es sich bei dem streitgegenständlichen Zertifikat um eine völlig andere Anlageform als bei dem Erwerb von Aktien oder dem Erwerb von Anteilen an Aktienfonds. Zur Abschätzung des Anlagerisikos bedurfte es, so das Landgericht weiter, vertiefter Kenntnisse über die im Index Euro Stoxx Selected Divdend 30 notierten europäischen Dividendenwerte. Was bedeutet dieses Urteil für Lehman Brother -Zertifikatsinhaber? Die Rückzahlung sollte bei der Mehrzahl der Lehman-Zertifikate in Abhängigkeit von der Entwicklung eines oder mehrerer Indizies erfolgen. Eine Abhängigkeit der Indizies untereinander gab es nicht. Nach Ansicht des Landgerichts begründen Kenntnisse in Aktien bzw. Mischfonds gerade nicht, auch Erfahrungen mit Zertifikaten zu haben. Zertifikate seien eine völlig andere Anlageform. Tel.: 030 / 440 449 66 E-mail: Steffan@kanzleimitte.de
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