Dresdner Bank muss Zertifkate-Anleger entschädigen! „Ein weiteres positives Signal für die Lehman Opfer!“

News Lehman Brothers Zertifikate (02/09)

Dresdner Bank muss Zertifkate-Anleger entschädigen! „Ein weiteres positives Signal für die Lehman Opfer!“ 

In einem noch nicht rechtskräftigen Urteil (Az.: 318 O 4/08) hat das Landgericht Hamburg die Dresdner Bank zum Schadensersatz von über 12.000,00 € an ein Ehepaar verurteilt, das 2007 ein „Dresdner Alpha-Express-Zertifikate II“ auf Empfehlung der Dresdner Bank erworben hat.

Charakteristisch für dieses Zertifikat war die Entwicklung zweier Indizes zueinander.
Betrachtet wurde die Entwicklung des Dividendenindex „DJ Euro Stoxx Selected Divdend 30“ zu der des DAX. Dem Anleger wurde bereits nach einem Jahr eine Rendite von 16,75 % in Aussicht gestellt, würde sich der Dividendenindex günstiger entwickeln als der DAX. Aber es kam anders als erwartet: Der DAX entwickelte sich erheblich besser als der Dividendenindex. Der Anleger veräußerte daraufhin die Zertifikate in einem Notverkauf und verlor so einen hohen Geldbetrag.

In dem Verfahren konnte die Dresdner Bank nicht darlegen, dass sie die Eheleute anleger- und objektgerecht beraten habe.

Von Interesse auch für die Anleger von Lehman Zertifikaten dürften insoweit die Ausführungen des Landgerichts über die anlegergerechte Beratung sein. So würde sich aus dem Vortrag der Dresdner Bank nicht ergeben, warum das streitgegenständliche Zertifikat zu der „mittleren Risikobereitschaft“ der Anleger passen würde. Selbst wenn die Kläger über „Erfahrungen bzw. Kenntnisse“ in den Bereichen „Aktien“ sowie „Anlagekonzepte/ Mischfonds“ verfügten, so handelt es sich bei dem streitgegenständlichen Zertifikat um eine völlig andere Anlageform als bei dem Erwerb von Aktien oder dem Erwerb von Anteilen an Aktienfonds.

Zur Abschätzung des Anlagerisikos bedurfte es, so das Landgericht weiter, vertiefter Kenntnisse über die im Index Euro Stoxx Selected Divdend 30 notierten europäischen Dividendenwerte.

 Was bedeutet dieses Urteil für Lehman Brother -Zertifikatsinhaber?

Die Rückzahlung sollte bei der Mehrzahl der Lehman-Zertifikate in Abhängigkeit von der Entwicklung eines oder mehrerer Indizies erfolgen. Eine Abhängigkeit der Indizies untereinander gab es nicht.

Gleichwohl lässt sich dem Urteil vielfach Positives entnehmen:
Auch wenn der Anleger grundsätzlich beweisbelastet ist für die Aufklärungspflichtverletzung der Bank, so muss auch die Bank die von ihr behauptete anleger- und objektgerechten Beratung umfassend darlegen und beweisen, insbesondere den Umstand, weshalb das Zertifikat zum Profil des Anlegers passen sollte.

Nach Ansicht des Landgerichts begründen Kenntnisse in Aktien bzw. Mischfonds gerade nicht, auch Erfahrungen mit Zertifikaten zu haben. Zertifikate seien eine völlig andere Anlageform.

Wie kann ich dem Lehman-Brothers-Beratungspool beitreten?

Für den Beitritt zur Beratungspool und die kostenfreie schriftliche Erstberatung, drucken Sie bitte einfach den
Fragebogen Beratungspool Lehman Brothers aus und senden diesen ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu.

Alternativ können Sie sich auch einfach in unser
Kontaktformular eintragen und bekommen von uns die Unterlagen zur  Erstberatung zugesandt.

Wir werden Sie dann über den Fortgang unseres Musterverfahrens zur Frage der Bankenhaftung für die Vermittlung der Lehman Zertifikate informieren und gegebenenfalls ihre Schadenersatzansprüche aussergerichtlich oder gerichtlich durchsetzen.


Ansprechpartner:

Rechtsanwalt  Knud J. Steffan

JUSTUS Rechtsanwälte & Steuerberater
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin

Tel.: 030 / 440 449 66
Fax: 030 / 440 449 56

E-mail: Steffan@kanzleimitte.de
 



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