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DKB Bank und R&R First Konzept: Schadenersatz für "Schrottimmobilien"
Landgericht Berlin verurteilt DKB Bank
Das Landgericht Berlin hat nach Presseberichten die DKB Deutsche Kreditbank AG aus Berlin am 29. Januar 2010 (Az.: 38 O 264/09) zum Schadenersatz an Käufer einer Eigentumswohnung in Berlin Mariendorf verurteilt.
Die Kläger hatten das Objekt über die Berliner Vertriebsgesellschaft R&R First Concept erworben und über die DKB finanziert. Die Käufer stützen ihre Klage im Wesentlichen auf Falschberatung über die finanziellen und steuerlichen Auswirkungen des Kaufs.
In seinen Urteilsgründen stellte das Gericht zum einen fest, dass den Klägern ein offensichtlich unrichtiges Berechnungsbeispiel über die monatlichen Zuzahlungen vorgelegt wurde, weil darin nicht die monatlichen Tilgungsleistungen an die Bank enthalten gewesen sei.
Zum anderen soll die DKB Bank eng mit der Vertriebsgesellschaft zusammengearbeitet und so eine Vielzahl von Wohnungen finanziert haben, woraus sich ein institutionalisiertes Zusammenwirken der DKB mit R&R First Concept ergebe.
Diese Rechtsfigur der institutionalisierten Zusammenwirkens hat der BGH in seinem Urteil vom 16. Mai 2006 (Az.: XI ZR 6/04) entwickelt. Dieser zufolge muss sich die Bank die Falschberatung des Vermittlers zurechnen lassen, soweit
1. zwischen der Bank und dem Vermittler eine ständige Geschäftsbeziehung besteht,
2. der Vermittler die Finanzierung durch diese Bank anbietet und
3. dabei mit evident unrichtigen Angaben wirbt.
Liegen diese Voraussetzungen vor, so wird die Kenntnis der Bank über die falschen Angaben vermutet.
Diese Punkte hat wohl auch das Landgericht Berlin bejaht und daher festgestellt, dass die DKB zumindest in diesem Fall tatsächlich institutionalisiert mit den Vermittlern zusammengearbeitet hat.
Diese Umstände müssen alledings in jedem Einzelfall geprüft, dargelegt und bewiesen werden. Die Kläger haben daher Anspruch auf Schadenersatz und müssen aus den Kreditverbindlichkeiten bei der DKB vollständig freigestellt werden.
Die Kanzlei Justus Rechtsanwälte & Steuerberater vertritt bereits Anleger, die über die R&R First Concept und die DKB Bank Immobilien erworben haben.
Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von 95,20 €. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.
Ansprechpartner:
Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte & Steuerberater
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin
Tel.: 030 / 440 449 66
Fax: 030 / 440 449 56
E-mail: Justus@kanzleimitte.de
Letztes Update 24.02.2010 | Copyright© Knud J. Steffan 2012 |  | 
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