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CSA, CIS, Frankonia und Deloton: Einlagen oder nur Auseinandersetzungsguthaben?
Gesellschaftsbeteiligungen bei der CSA, CIS und Anderen
CSA und Deltoton – Volle Rückabwicklung von stillen atypischen Gesellschaftsbeteiligungen:
Das LG Tübingen verurteilte am 24.02.2010 die Deltoton AG und die CSA Beteiligungsfonds 5 AG & Co. KG dazu Schadensersatz an einen Anleger zu leisten.
Beide Gesellschaften sollen dem Anleger sämtliche geleistete Einlagen zurückerstatten, zudem sollen dem Kläger alle außergerichtlichen Auslagen ersetzt werden.
Laut Sachverhalt hatte der Kläger zunächst zwei atypisch stille Beteiligungen bei der Deltoton AG erworben und zu einem späteren Zeitpunkt eine (dritte) Raten-Beteiligung an der CSA Beteiligungsfonds 5 AG & Co. KG abgeschlossen..
Jedoch wurde der Kläger nach Auffassung des Gerichts nicht zutreffend und sachgemäß über die Risiken einer Beteiligung aufgeklärt. Der Vermittler der Beteiligungen schien nicht genügend darüber informiert zu sein wie das Anlagemodell richtig funktioniert. Somit begingen die Vermittler einen schweren Beratungsfehler , da eine unbegründet abgegebene Gewinnaussicht unzulässig ist. Dies müssen sich die Vermittler nun anrechnen lassen.
Auseinandersetzungsguthaben bei einer Kommanditbeteiligung:
Erhält der stille Gesellschafter bei Falschberatung, Widerruf oder Anfechtung, den gesamten Einlagenbetrag zuzüglich Agio und Zinsen von der Kapitalanlagegesellschaft zurück, ist er nach derzeitig herrschender Rechtsprechung bei einer Kommanditbeteiligung auf das sogenannte Auseinandersetzungsguthaben beschränkt.
Das heißt, der Kommanditist erhält nur einen von der Kapitalanlagegesellschaft zu berechnenden Betrag, der sich aus seinen Einlagen, zzgl. Gewinne und abzüglich der Verlußte der Gesellsschaft berechnet. In der Regel erzielen die Gesellschaften wie die CSA, CIS (GarantieHebelPlan), Frankonia, Deloton, u.a. von Anfang an hohe Verlußte, so das das "Auseinandersetzungsguthaben" meißt gegen Null tendiert oder auch negativ sein kann.
Der Restschaden muss dann gegen den Berater oder die Vertriebsfirma geltend gemacht werden.
Justus rät:
Soweit Sie einen Gesellschaftsbeteiligungsvertrag als Steuer- oder Altersvorsorgemodell abgeschlossen haben, lassen Sie diesen unbedingt zeitnah durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen.
Hinsichtlich der Verjährung, der Kündigungsmöglichkeiten, des Schadenersatzes sowie der aussergerichtlichen Vergleichsmöglichkeiten sind fachliche Spezialkenntnisse unbedingt erforderlich.
Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von netto 80,- €. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte & Steuerberater
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin
Tel.: 030 / 440 449 66
Fax: 030 / 440 449 56
Letztes Update 22.09.2011 | Copyright© Knud J. Steffan 2012 |

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