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Clerical Medical: Neues Urteil für Anleger von kreditfinanzierten Lebensversicherungen
OLG Dresden 7 U 1358/09
Einem Anleger einer kreditfinanzierten britischen Lebensversicherung der Versicherung Clerical Medical (CMI) hat das OLG Dresden aktuell Schadenersatz zugesprochen.
Das Oberlandesgericht Dresden hat den britischen Versicherer Clerical Medical dazu verurteilt, den Kläger von den Kreditverbindlichkeiten gegenüber der Bank freizustellen.
In seinen Entscheidungsgründen führte das Gericht nach Preesmitteilungen aus, dass im Verkaufsgespräch die Auszahlungen der Versicherung als feste Zahlungszusagen dargestellt worden seien und nicht wie in den Vertragsbedingungen aufgeführt als unverbindliche Prognosen, deren Eintreffen von den Entwicklungen am Kapitalmarkt abhängig sei. Damit habe der im Auftrag der Vermittler, der die Police verkaufte, seine Aufklärungspflicht verletzt. Der Gesellschaft Clerical Medical muss sich diese Verschulden wie eigenes Verschulden zurechnen lassen, da Sie sich zum Verkauf des Vermittlers bedient hatte.
Das Urteil ist noch nicht bestandskräftig. DAsPberlandesgericht hat die Revision zum BGH zugelassen.
Kreditfinanzierte Lebensversicherungen englischer Anbieter wurden in den letzten 10 Jahren vielfach als sicheres Steuersparmodell verkauft.
Die dahinter stehende Methode war im Wesentlichen folgende:
Von den Anlegern wurde ein meist vermittelter Kredit aufgenommen und das Geld direkt wieder in eine kapitalbildende Lebensversicherung investiert. Da die Aktienrendite in der Vergangenheit höher war als der aktuelle Kreditzins, sollte sich der Kredit nicht nur praktisch von selbst abzahlen, sondern auch noch einen Überschuss bringen. Ein weieres Verkaufsargument war, dass zu dem damaligen Zeitpunkt und vor In Kraft treten der Abgeltungssteuer sämtliche Erträge aus Lebensversicherungen noch steuerfrei waren.
JUSTUS rät:
Anleger von kreditfinanzierten Lebensversicherungen, insbesondere der des Versicherers Clerical Medical sollte das Bestehen von Schadeneratz und Freistellungsansprüchen von einem Fachanalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen lassen. Hierbei ist auch immer die kurze dreijährige kenntnisabhängige Verjährungsfrist beachtet werden.
Die Kanzlei JUSTUS Rechtsanwälte berät und vertritt schon seit Jahren Käufer kreditfinanzierter Lebensversicherungen, auch der hier erwähnten britischen Versichers Clerical Medical (CMI).
Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von 95,20 €. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte & Steuerberater
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin
Tel.: 030 / 440 449 66
Fax: 030 / 440 449 56
E-mail: Justus@kanzleimitte.de
Letztes Update 09.02.2011 | Copyright© Knud J. Steffan 2012 |

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