Clerical Medical (CMI) mit Wealthmaster muss Schadensersatz zahlenLebensversicherung oder Rentenversicherung gekoppelt mit BankdarlehenSchadensersatzklage gegen Clerical Medical rechtskräftig ( CMI Wealthmaster Kapitallebensversicherung)(Urteil OLG Bamberg Az: 3 U 81/09)Das Oberlandesgericht Bamberg hat die britische Versicherungsgesellschaft Clerical Medical erstmals zum Schadensersatz für Schäden aus den Hebelgeschäften verurteilt. Nun hat die CMI mit weiteren Kundenklagen in Milliardenhöhe zu rechnen. Prinzip der Hebelmodelle: Wealthmaster Kapitallebensversicherung Bei den Hebelmodellen handelt es sich um eine durch ein Bankdarlehen finanzierte Lebens- oder Rentenversicherung. Diese Finanzierung geschieht in Erwartung der prognostizierten jährlichen Rendite von 8,5 %. Mit Hilfe dieser sollen nicht nur die Darlehenszinsen gedeckt werden, sondern auch die Versicherung selbst an Wert gewinnen. Diese Erwartung wurde jedoch nicht erfüllt. Daher haben die CMI-Kunden nun nicht nur mit der Rückzahlung des Bankdarlehens und der entsprechenden Zinsen, sondern auch mit dem Wertverfall der Versicherung zu kämpfen, sodass diese Investition für viele Kunden einen erheblichen Schaden bedeutet. Empfohlen wurde u.a. um das Produkt "Wealthmaster Noble" bzw. die Wealthmaster Basisrente (With-Profit-Lebensversicherung gegen Einmalbeitrag). Berater und Vermittler waren u.a. der ADW das BAnkhaus Löbbecke sowie we Beschluss des OLG Bamberg Das OLG Bamberg bestätigte das Urteil des Landgerichts Bamberg (Az.: 2 0 88/08) vom 28.01.2009. Es verurteilte die CMI zu über 250.000 € Schadensersatz. Als Begründung führt das Gericht die fehlerhafte Beratung der Vermittler an, die der Beklagten zuzurechnen seien. Der Mangel der Aufklärung liege dabei insbesondere in der Tatsache, dass die versprochene Rendite, welche ein funktionsfähiges Hebelmodell sicherstellen sollte, offensichtlich in der Vergangenheit nie erreicht wurde und daher auch in Zukunft vollkommen realitätsfern war. Clerical Medical wehrt sich Die CMI ist mit dem Urteil allerdings nicht zufrieden. Ihrer Auffassung zur Folge liege weder ein Verschulden ihrerseits vor, noch könne ihr das Handeln der Vermittler zugerechnet werden. Sie habe über das sogenannte Hebelgeschäft nichts gewusst. Dieses Prinzip sei allein auf die Vermittler zurückzuführen, sodass auch nur diese die Verantwortung tragen müssten. Verjährung: Anleger, die auch kreditfinanzierte Lebens- oder Rentenversicherungen geschlossen haben, können und sollten sich daher noch an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Autorin: Tel.: 030 / 440 449 66
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