Clerical Medical (CMI) mit Wealthmaster muss Schadensersatz zahlen

Lebensversicherung oder Rentenversicherung gekoppelt mit Bankdarlehen

Schadensersatzklage gegen Clerical Medical rechtskräftig ( CMI Wealthmaster Kapitallebensversicherung)

(Urteil OLG Bamberg Az: 3 U 81/09)

Das Oberlandesgericht Bamberg hat die britische Versicherungsgesellschaft Clerical Medical erstmals zum Schadensersatz für Schäden aus den Hebelgeschäften verurteilt. Nun hat die CMI mit weiteren Kundenklagen in Milliardenhöhe zu rechnen.

Prinzip der Hebelmodelle: Wealthmaster Kapitallebensversicherung
Bei den Hebelmodellen handelt es sich um eine durch ein Bankdarlehen finanzierte Lebens- oder Rentenversicherung. Diese Finanzierung geschieht in Erwartung der prognostizierten jährlichen Rendite von 8,5 %. Mit Hilfe dieser sollen nicht nur die Darlehenszinsen gedeckt werden, sondern auch die Versicherung selbst an Wert gewinnen.
Diese Erwartung wurde jedoch nicht erfüllt. Daher haben die CMI-Kunden nun nicht nur mit der Rückzahlung des Bankdarlehens und der entsprechenden Zinsen, sondern auch mit dem Wertverfall der Versicherung zu kämpfen, sodass diese Investition für viele Kunden einen erheblichen Schaden bedeutet.
Empfohlen wurde u.a. um das Produkt "Wealthmaster Noble" bzw. die Wealthmaster Basisrente (With-Profit-Lebensversicherung gegen Einmalbeitrag).
Berater und Vermittler waren u.a. der ADW das BAnkhaus Löbbecke sowie we

Beschluss des OLG Bamberg
Das OLG Bamberg bestätigte das Urteil des Landgerichts Bamberg (Az.: 2 0 88/08) vom 28.01.2009. Es verurteilte die CMI zu über 250.000 € Schadensersatz. Als Begründung führt das Gericht die fehlerhafte Beratung der Vermittler an, die der Beklagten zuzurechnen seien. Der Mangel der Aufklärung liege dabei insbesondere in der Tatsache, dass die versprochene Rendite, welche ein funktionsfähiges Hebelmodell sicherstellen sollte, offensichtlich in der Vergangenheit nie erreicht wurde und daher auch in Zukunft vollkommen realitätsfern war.

Clerical Medical wehrt sich
Die CMI ist mit dem Urteil allerdings nicht zufrieden. Ihrer Auffassung zur Folge liege weder ein Verschulden ihrerseits vor, noch könne ihr das Handeln der Vermittler zugerechnet werden. Sie habe über das sogenannte Hebelgeschäft nichts gewusst. Dieses Prinzip sei allein auf die Vermittler zurückzuführen, sodass auch nur diese die Verantwortung tragen müssten.

Verjährung:
Insbesondere hat das Landgericht Bamberg festgestellt, dass die dreijährige Verjährungsfrist der Ansprüche gegen die CMI erst mit Aufklärung der Anleger über die tatsächlichen Zusammenhänge der verwendeten Zahlen begann. Diese Kenntnis lag in den entschiedenen Fällen erst mit der Beratung durch den befassten Rechtsanwalt vor, und nicht aufgrund der ersten negativen Kontoauszüge, die der Anleger von der Lebensversicherungsgesellschaft erhalten hatte.

Anleger, die auch kreditfinanzierte Lebens- oder Rentenversicherungen geschlossen haben, können und sollten sich daher noch an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. 

Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von 95,20 €. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.

 

Autorin:
Alexandra Kosacheva

Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
FAchanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte & Steuerberater
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin

Tel.: 030 / 440 449 66
Fax: 030 / 440 449 56
E-mail: Justus@kanzleimitte.de





 



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Letztes Update 17.11.2009 | Copyright© Knud J. Steffan 2012 | Seite drucken: Clerical Medical (CMI) mit Wealthmaster muss Schadensersatz zahlen | Seite einem Freund senden: Clerical Medical (CMI) mit Wealthmaster muss Schadensersatz zahlen

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