Über uns
Bankrecht und Kapitalmarktrecht
Weitere Rechtsgebiete
ZinsSwaps, Spread-Ladder-Swap,
Wetten gegen die Bank
X1 Zertifikate - K1 Fonds ,
BArclays BAnk
Lehman Brothers Zertifikate
Medienfonds - Montranus, Kaledo,
Apollo, MAcron, u.a.
Schiffsfonds
Immobilienfonds
Capital Sachwert Alliance - CSA
Phoenix Kapitaldienst GmbH
göttinger Gruppe - Securenta
Schrottimmobilien: DKB, BAdenia,
u.a.
Verjährung Kapitalanlagen:
Schlichtung bis 31.12.2011!
Urteile
Kapital- und Anlagerecht
>> Aktienrecht: unrichtige
>> Angabe der Modalitäten
>> zur Vertretung in der
>> Einladung zur
>> Hauptversammlung einer AG
>> führt nicht zur
>> Nichtigkeit von
>> Beschlüssen
>> OLG München:
>> Steuervorteile bei
>> Rückabwicklung nicht
>> anrechenbar; Verjährung
>> Propekthaftung
>> § 32 I S.1 KWG ist
>> Schutzgesetz iSd. § 823
>> II BGB zugunsten des
>> einzelnen Kapitalanlegers
>> Girokonto:
>> Saldoanerkenntnis erst
>> mit Zugang des
>> Rechnungsabschlusses
>> Göttinger
>> Gruppe/Securenta AG
>> BGH vom 21.03.2005 II ZR
>> 310/03
>> BGH vom 26.09.2007 II ZR
>> 314/03 Göttinger Gruppe
>> BGH vom 21.03.2005 II ZR
>> 149/03
>> VIP Medienfonds
Bau- und Architektenrecht
Miet- und
Wohnungseigentumsrecht
Kosten
Muster und Formulare
Karriere
Terminsvertretung
Impressum
diese Seite wurde erstellt mit fastpublish CMS - Content Management System


HomeSitemapLoginNewsAnfrage
SUCHE Anwalt Berlin Prenzlauer Berg
Sie befinden sich hier : Urteile » Kapital- und Anlagerecht » BGH vom 21.03.2005 II ZR 310/03

BGH vom 21.03.2005 II ZR 310/03

Grundlagenentscheidung Göttinger Gruppe Aufklärung und Kündigungsrecht

II ZR 310/03 Verkündet am:

21. März 2005

 

BGB §§ 134, 138 Bb, 280, 241 Abs. 2, § 311 Abs. 2, § 723 Abs. 1 Satz 2 n.F.;

HGB § 234 Abs. 1 Satz 2

 

a) Auf eine stille Gesellschaft sind die Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft

anwendbar. Diese Grundsätze stehen einem Anspruch auf Rückgewähr der

Einlage aber nicht entgegen, wenn der Vertragspartner des stillen Gesellschafters

verpflichtet ist, diesen im Wege des Schadensersatzes so zu stellen,

als hätte er den Gesellschaftsvertrag nicht abgeschlossen und seine Einlage

nicht geleistet (Bestätigung von BGH, Urt. v. 19. Juli und 29. November

2004 - II ZR 354/02, ZIP 2004, 1706 und II ZR 6/03, ZIP 2005, 254).

 

b) Über die Nachteile und Risiken eines angebotenen Kapitalanlagemodells

muß der Anlageinteressent zutreffend und vollständig aufgeklärt werden.

Diese Aufklärungspflicht ist verletzt, wenn von vornherein geplant ist, nur

einen geringen Teil der Anlegergelder zu Investitionszwecken zu verwenden,

während mit dem Großteil des Geldes sog. weiche Kosten abgedeckt werden

sollen, ohne daß der Anlageinteressent darüber informiert wird.

 

c) Ein Anlageinteressent ist auch dann noch aufklärungsbedürftig, wenn er

einen bereits geschlossenen Gesellschaftsvertrag wegen Zweifeln an der

Seriosität des Anlagemodells widerrufen hat und im Rahmen eines erneuten

Werbegesprächs dazu veranlaßt wird, den Widerruf zurückzunehmen.

 

d) Ist in dem Vertrag über die stille Gesellschaft vorgesehen, daß der stille Gesellschafter sein Auseinandersetzungsguthaben in Form einer Rente ausgezahlt

bekommt, wobei das stehen bleibende Guthaben mit 7 % pro Jahr verzinst

werden soll, so hat der stille Gesellschafter ein Kündigungsrecht, wenn

sich der Vertragspartner in der Folgezeit wegen bankrechtlicher Bedenken

weigert, die Rente zu zahlen, und statt dessen die Auszahlung des Guthabens

in einer Summe anbietet.

BGH, Urteil vom 21. März 2005 - II ZR 310/03 - OLG Braunschweig

LG Göttingen

 

Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat auf die mündliche Verhandlung

vom 7. März 2005 durch den Vorsitzenden Richter Dr. h.c. Röhricht

und die Richter Prof. Dr. Goette, Kraemer, Dr. Strohn und Caliebe

für Recht erkannt:

Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des 3. Zivilsenats des

Oberlandesgerichts Braunschweig vom 3. September 2003 aufgehoben.

Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch

über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht

zurückverwiesen.

 

Tatbestand:

 

Die zu 1. und 2. beklagten Gesellschaften - eine Aktiengesellschaft und

eine Kommanditgesellschaft auf Aktien - beschäftigen sich - ebenso wie ihre

Rechtsvorgängerinnen aus der "G. Gruppe" - u.a. mit dem Erwerb, der

Verwaltung und der Verwertung von Immobilien, Wertpapieren und Unternehmensbeteiligungen.

Das erforderliche Kapital bringen sie auf, indem sie mit

zahlreichen Kleinanlegern stille Gesellschaften gründen. Die Laufzeit beträgt

nach Wahl der Anleger 10 bis 40 Jahre. Die Gesellschafter sind am Gewinn und

Verlust beteiligt und haben ggf. eine Nachschußpflicht bis zur Höhe ihrer Entnahmen.

Nach den im vorliegenden Fall verwendeten Vertragsformularen sollte

das Auseinandersetzungsguthaben am Ende des jeweiligen Gesellschaftsvertrages

als monatliche Rente mit einer Laufzeit von - je nach Wunsch des Anlegers

- 10 bis 40 Jahren ausgezahlt werden ("Persönliches Spar-Programm").

Damit sollte ein Beitrag zur Versorgung und Absicherung des stillen Gesellschafters

im Alter geleistet werden. Den Anlegern wurden steuerliche Verlustzuweisungen

in Höhe ihrer Einlagezahlungen in Aussicht gestellt. Außerdem

sollten sie ein gewinnunabhängiges Recht auf Entnahme i.H.v. jährlich 10 %

ihrer eingezahlten Einlage haben.

Der Kläger unterzeichnete am 25. Oktober 1995 zwei "Zeichnungsscheine"

betreffend die G. Vermögensanlagen AG, eine Rechtsvorgängerin

der Beklagten zu 1. Nach dem einen Schein hatte er eine Einmalzahlung i.H.v.

10.500,00 DM zu erbringen bei einer Mindestvertragslaufzeit von 10 Jahren. In

dem anderen Schein war eine monatliche Ratenzahlung i.H.v. 157,50 DM über

mindestens 12 Jahre vorgesehen, insgesamt für beide Verträge also

33.180,00 DM. In den Beträgen war jeweils ein Agio i.H.v. 5 % enthalten. Am

Ende der Laufzeit sollte das Auseinandersetzungsguthaben in Raten über einen

Zeitraum von 10 Jahren ausgezahlt werden.

 

Außerdem unterzeichnete der Kläger eine Vollmacht. Danach sollte die

G. Vermögensanlagen AG in seinem Namen mit anderen Gesellschaften

weitere stille Gesellschaftsverträge abschließen dürfen. Damit sollte erreicht

werden, daß jeweils nach Ablauf der steuerlichen Verlustphase im Rahmen

neuer Beteiligungsverträge wiederum steuerliche Verluste anfielen. Die vorherigen

Verträge sollten beitragslos gestellt werden, so daß der Kläger insgesamt

nicht mehr als seine Zeichnungssumme zu zahlen hatte, dennoch aber während

der gesamten Vertragslaufzeit in den Genuß von steuerlichen Verlustzuweisungen

kommen würde (sog. Steiger-Modell).

Aufgrund dieser Vollmacht schloß die G. Vermögensanlagen AG

am 1. Januar 1996 mit der G. Beteiligungs-AG, einer Rechtsvorgängerin

der Beklagten zu 2, einen Vertrag über eine stille Gesellschaft, wonach der Kläger

die monatlichen Raten i.H.v. 157,50 DM für noch 143 Monate an die neue

Gesellschaft zu zahlen hatte bei sonst gleichen Bedingungen wie in dem ersten

Ratenzahlungsvertrag. Außerdem wurde der Kläger durch einen gleichartigen

Vertrag verpflichtet, die laufenden Entnahmen in bezug auf seine Einmalzahlung

i.H.v. 10.500,00 DM im Rahmen einer weiteren stillen Gesellschaft bei der

G. Beteiligungs-AG anzulegen. Schließlich wurden mit Zeichnungsschei-

nen vom 1. Januar 1998 in gleicher Weise zwei Verträge über stille Gesellschaften

zwischen dem Kläger und der Beklagten zu 1 geschlossen, wonach

die Entnahmen auf die Einmalzahlung für restliche 95 Monate und die monatlichen

Raten i.H.v. 157,50 DM für restliche 119 Monate an die Beklagten zu 1 in

deren "Unternehmenssegment VII" fließen sollten.

 

Im Oktober 1999 untersagte das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen

den Beklagten zu 1 und 2, die Auseinandersetzungsguthaben in Raten auszuzahlen,

weil das nach der Auffassung des Amtes gegen § 32 Abs. 1 Satz 1,

§ 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 KWG verstößt. In dem daraufhin geführten verwaltungsgerichtlichen Prozeß verpflichteten sich die Beklagten zu 1 und 2 vergleichsweise, die Auseinandersetzungsguthaben in einer Summe auszuzahlen.

Mit Schreiben vom 2. November 2000 verlangte der Kläger von den Beklagten

zu 1 und 2 die Rückzahlung seiner geleisteten Einlagen wegen des

Wegfalls der ratierlichen Auszahlung der Auseinandersetzungsguthaben. Während

des vorliegenden Rechtsstreits hat er mit Schriftsatz vom 2. November

2001 die Beteiligungen vorsorglich gekündigt mit der Begründung, er sei über

die Risiken der Anlage arglistig getäuscht worden.

Mit seiner Klage verlangt der Kläger von der Beklagten zu 1 Rückzahlung

der an sie bzw. ihre Rechtsvorgängerin gezahlten 8.267,59 €, von den Beklagten

zu 1 bis 6 Rückzahlung der an die Beklagte zu 2 bzw. ihre Rechtsvorgängerin

gezahlten 1.932,60 €, jeweils Zug um Zug gegen Übertragung der Gesellschaftsbeteiligungen.

Dabei werden die Beklagten zu 3 bis 6 als damalige

Komplementäre der Beklagten zu 2 in Anspruch genommen. Hilfsweise verlangt

der Kläger von den Beklagten zu 1 und 2, ihm Auskunft über die Höhe des

jeweiligen Auseinandersetzungsguthabens zu erteilen. Im übrigen begehrt er

die Feststellung, daß die Beklagten zu 1 und 2 keine Ansprüche mehr gegen

ihn aus den Gesellschaftsverträgen haben und diese Gesellschaftsverträge beendet

sind.

Die Klage ist in beiden Vorinstanzen erfolglos geblieben. Dagegen richtet

sich die von dem Berufungsgericht zugelassene Revision des Klägers.

 

Entscheidungsgründe:

 

Die Revision ist begründet und führt zur Aufhebung des angefochtenen

Urteils und zur Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht.

I. Das Berufungsgericht hat zur Begründung der Klageabweisung ausgeführt:

Die zwischen dem Kläger und den Beklagten zu 1 und 2 geschlossenen

Gesellschaftsverträge seien wirksam. Auf sie seien die Grundsätze der fehlerhaften

Gesellschaft anwendbar. Danach komme eine rückwirkende Auflösung

grundsätzlich nicht in Betracht. Eine Ausnahme davon sei hier nicht gegeben.

So könne eine fehlerhafte Beratung zwar zu einem Schadensersatzanspruch

wegen Verschuldens bei Vertragsschluß führen, nicht aber zu einem Anspruch

auf Rückzahlung der Einlagen. Auch seien die Verträge nicht sittenwidrig wegen

Betreibens eines Schneeballsystems, wegen systembedingter Disparität

von Chancen und Risiken oder wegen der langen Laufzeit. Auch eine Nichtigkeit

nach §§ 125 f. BGB, § 293 Abs. 3 AktG liege nicht vor. Die Unterschriften

auf den Vorderseiten der Zeichnungsscheine seien zur Wahrung der bei einem

Teilgewinnabführungsvertrag erforderlichen Schriftform ausreichend. Einer gesonderten

Unterzeichnung der umseitig abgedruckten Allgemeinen Vertragsbedingungen

habe es nicht bedurft, da die Bedingungen auf der Vorderseite des

Formulars erwähnt worden seien. Der mögliche Verstoß gegen das Verbot des

§ 32 KWG, Bankgeschäfte ohne behördliche Erlaubnis zu betreiben, führe nicht

zur Nichtigkeit nach § 134 BGB. Dieses Verbot könne nur aufgrund einer Gesetzesänderung

durch die 6. KWG-Novelle zum 1. Januar 1998 eingreifen, vier

der sechs Verträge seien aber schon vorher geschlossen worden. Außerdem

genüge insoweit eine Vertragsanpassung, weil die Auszahlungsweise lediglich

von untergeordneter Bedeutung sei. Die Vertragserklärungen seien auch nicht

nach dem Haustürwiderrufsgesetz widerrufbar gewesen, da die Widerrufsfrist

versäumt worden sei. Die Widerrufsbelehrungen seien ordnungsgemäß. Im

übrigen hätte ein solcher Widerruf auch keine Rückwirkung.

Die aufgrund der von dem Kläger erteilten Vollmacht geschlossenen Folgeverträge

seien nicht nach § 134 BGB i.V.m. Art. 1 § 1 RBerG nichtig. Zwar

habe die G. Vermögensanlagen AG keine Erlaubnis zur geschäftsmäßi-

gen Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten gehabt. Der Abschluß der Folgeverträge sei jedoch wegen des unmittelbaren Zusammenhangs mit dem Geschäft

der Gesellschaft nach Art. 1 § 5 Nr. 1 RBerG erlaubnisfrei gewesen.

Die Gesellschaftsverträge seien auch nicht durch die Kündigung des

Klägers beendet worden. Es fehle an einem wichtigen Grund für eine Kündigung.

Daß der Kläger nicht ordnungsgemäß über die Risiken der Anlage aufgeklärt

worden sei, lasse sich seinem Vortrag nicht entnehmen. Ebensowenig stelle

es einen Kündigungsgrund dar, daß die ratenweise Auszahlung der Auseinandersetzungsguthaben nicht mehr möglich sei.

 

II. Diese Ausführungen halten in entscheidenden Punkten revisionsrechtlicher

Überprüfung nicht stand.

1. Im Ergebnis zutreffend hat das Berufungsgericht allerdings angenommen,

daß die insgesamt sechs Gesellschaftsverträge wirksam sind, so daß dem

Kläger keine Ansprüche aus § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB auf Rückzahlung

seiner Einlagen zustehen.

a) Nach der Rechtsprechung des Senats sind die Grundsätze über die

fehlerhafte Gesellschaft auch auf eine stille Gesellschaft anwendbar, unabhängig

von der Ausgestaltung des Vertragsverhältnisses als "typische" oder "atypi-

- 8 -

sche" stille Gesellschaft (BGHZ 8, 157, 166 ff.; 55, 5, 8 ff.; 62, 234, 237; Urt. v.

12. Februar 1973 - II ZR 69/70, WM 1973, 900, 901; v. 25. November 1976

- II ZR 187/75, WM 1977, 196, 197; v. 22. Oktober 1990 - II ZR 247/89,

NJW-RR 1991, 613, 614; v. 29. Juni 1992 - II ZR 284/91, ZIP 1992, 1552, 1554;

v. 24. Mai 1993 - II ZR 136/92, NJW 1993, 2107; v. 29. November 2004

- II ZR 6/03, ZIP 2005, 254, 255). Danach ist ein fehlerhafter Gesellschaftsvertrag

grundsätzlich als wirksam zu behandeln, wenn er in Vollzug gesetzt worden

ist. Lediglich für die Zukunft können sich die Parteien von dem Vertrag

lösen (st.Rspr., s. etwa BGHZ 156, 46, 51 ff.). Bei einem - wie hier - als Teilgewinnabführungsvertrag i.S. des § 292 Abs. 1 Nr. 2 AktG zu wertenden stillen

Gesellschaftsvertrag mit einer Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft

auf Aktien (Senat, BGHZ 156, 38, 43) bedarf es für die Invollzugsetzung nicht

der Eintragung des Vertrages in das Handelsregister (BGHZ 103, 1, 4 f.; 116,

37, 39 f.; Urt. v. 5. November 2001 - II ZR 119/00, NJW 2002, 822, 823; v.

29. November 2004 - II ZR 6/03, WM 2005, 278, 280). Es genügt vielmehr, daß

der stille Gesellschafter - wie es hier der Kläger getan hat - Einlagezahlungen

leistet und steuerliche Verlustzuweisungen entgegen nimmt.

b) Die Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft kommen nur dann nicht

zur Anwendung, wenn ausnahmsweise die rechtliche Anerkennung des von

den Parteien gewollten und tatsächlich vorhandenen Zustands aus gewichtigen

Belangen der Allgemeinheit oder bestimmter besonders schutzwürdiger Personen

unvertretbar ist. So hat der Senat Ausnahmen u.a. dann anerkannt, wenn

der Vertrag gegen ein gesetzliches Verbot verstößt (BGHZ 97, 243, 250; 153,

214, 222), der Zweck der Gesellschaft mit den guten Sitten unvereinbar ist (Urt.

v. 9. Februar 1970 - II ZR 76/68, NJW 1970, 1540; v. 16. Mai 1988

- II ZR 316/87, NJW-RR 1988, 1379) oder eine besonders grobe Sittenwidrig-

keit vorliegt (BGHZ 55, 5, 8 f.). Die Voraussetzungen eines solchen Ausnahmefalls

hat das Berufungsgericht zu Recht als nicht erfüllt angesehen.

 

aa) Die Gesellschaftsverträge sind nicht nach § 134 BGB i.V.m. § 32

Abs. 1 Satz 1, § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 KWG nichtig.

Nach § 32 KWG bedarf derjenige, der im Inland gewerbsmäßig Bankgeschäfte

betreiben will, einer behördlichen Erlaubnis. Diese Erlaubnis besitzen

die Beklagten zu 1 und 2 nicht. Deshalb wurde ihnen von dem Bundesaufsichtsamt

für das Kreditwesen untersagt, nach dem Ende des jeweiligen Gesellschaftsvertrages

das Auseinandersetzungsguthaben in Form einer Rente

("Persönliches Spar-Programm", "Pensions-Sparplan" oder "SecuRente") ratierlich

auszuzahlen. Die Behörde sah in dieser Abrede ein Bankgeschäft i.S. des

§ 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Alt. 2 KWG. Nach dieser durch die 6. KWG-Novelle vom

22. Oktober 1997 (BGBl. I S. 2518) mit Wirkung zum 1. Januar 1998 in das Gesetz

eingefügten Alternative ist die Annahme "rückzahlbarer Gelder des Publikums"

unter bestimmten weiteren Voraussetzungen ein Bankgeschäft.

Ob es sich bei der Vereinbarung einer ratierlichen Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens tatsächlich um ein Bankgeschäft in diesem Sinne

handelt und ob ein dann vorliegender Verstoß gegen § 32 KWG zur Nichtigkeit

der Verträge nach § 134 BGB führt, kann offen bleiben. Denn jedenfalls gilt die

streitige Definition des Bankgeschäfts erst seit dem Inkrafttreten der 6. KWGNovelle

zum 1. Januar 1998. Die Rechtsbeziehungen der Parteien gehen aber

auf Verträge aus dem Jahre 1995 zurück. Zu jenem Zeitpunkt verstieß die

ratierliche Auszahlung der Auseinandersetzungsguthaben auch nach Ansicht

des Bundesaufsichtsamts für das Kreditwesen noch nicht gegen die Vorschrif-

ten des Kreditwesengesetzes. Damit können die Verträge jedenfalls aus diesem

Grund nicht nach § 134 BGB nichtig sein.

 

bb) Die Gesellschaftsverträge sind auch nicht nach § 134 BGB, § 3 Nr. 3

KWG nichtig.

Nach § 3 Nr. 3 KWG sind Einlagengeschäfte verboten, bei denen es ausgeschlossen

oder erheblich erschwert ist, über die Einlagen durch Barabhebungen

zu verfügen.

Diese Vorschrift ist auf die Zahlungen eines stillen Gesellschafters aufgrund

des Gesellschaftsvertrages nicht anwendbar, weil es sich dabei nicht um

Einlagen i.S. der §§ 3, 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 KWG handelt (BGHZ 90, 310,

313 f.). Auch die ratenweise Auszahlung der Auseinandersetzungsguthaben

verstößt nicht gegen das Verbot des § 3 Nr. 3 KWG. Der Schutzzweck dieser

Norm besteht darin, einer mißbräuchlichen Ausnutzung der Möglichkeiten des

bargeldlosen Zahlungsverkehrs und damit einer Störung der finanziellen Stabilität

der Volkwirtschaft entgegenzuwirken (BGHZ 129, 90, 97). Eine derartige

Gefahr besteht nicht, wenn bei der Auseinandersetzung einer Gesellschaft das

Auseinandersetzungsguthaben - wie hier - gestundet wird. Ob ein Verstoß gegen

§ 3 Nr. 3 KWG zur Anwendbarkeit des § 134 BGB führt, kann damit offen

bleiben (ebenso BGHZ 129, 90, 92).

 

cc) Die Verträge vom 1. Januar 1996 und 1. Januar 1998 sind auch nicht

deshalb nach § 134 BGB nichtig, weil sie nicht von dem Kläger persönlich, sondern

in seinem Namen von der G. Vermögensanlagen AG geschlossen

worden sind.

Dabei kann offen bleiben, ob der zugrundeliegende Geschäftsbesorgungsvertrag

zwischen dem Kläger und der G. Vermögensanlagen AG

und die damit verbundene Vollmacht gegen das Verbot des Art. 1 § 1 RBerG,

ohne behördliche Erlaubnis fremde Rechtsangelegenheiten zu besorgen, verstoßen

(vgl. dazu BGHZ 145, 265, 269; 153, 214, 218 f.; Sen.Urt. v. 14. Juni

2004 - II ZR 407/02, WM 2004, 1536, 1538) und ob sie ggf. unter die Ausnahmevorschrift des Art. 1 § 5 Nr. 1 RBerG fallen. Von dem gesetzlichen Verbot

des Art. 1 § 1 RBerG werden nämlich nicht auch die aufgrund der nichtigen

Vollmacht geschlossenen Gesellschaftsverträge erfaßt. Sie bezwecken nicht

die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten. Auf diese Verträge sind daher,

auch wenn sie mangels wirksamer Vollmacht schwebend unwirksam sind, die

Grundsätze über die fehlerhafte Gesellschaft anwendbar (BGHZ 153, 215,

221 f.). Ein Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz führt also nur zu der

Möglichkeit, den Gesellschaftsvertrag zu kündigen.

 

dd) Entgegen der Auffassung der Revision sind die Verträge wegen der

langen Laufzeiten von 10 bzw. 12 Jahren auch nicht sittenwidrig i.S. des § 138

BGB.

Aufgrund der allgemeinen Vertragsfreiheit können rechtsgeschäftliche

Bindungen über einen langen Zeitraum eingegangen werden. Eine Grenze bilden

lediglich §§ 138, 242, 723 Abs. 3 BGB, ggf. auch § 307 BGB. Eine langfristige

Bindung ist dann sittenwidrig, wenn durch sie die persönliche und wirtschaftliche

Handlungsfreiheit so beschränkt wird, daß die eine Seite der anderen

in einem nicht mehr hinnehmbaren Übermaß, "auf Gedeih und Verderb",

ausgeliefert ist. Maßgebend ist eine Abwägung der jeweiligen vertragstypischen

und durch die Besonderheiten des Einzelfalls geprägten Umstände (BGHZ 64,

288, 290 f.; BGH, Urt. v. 26. April 1995 - VIII ZR 124/94, NJW 1995, 2350,

2351; v. 8. April 1997 - X ZR 62/95, WM 1997, 1624).

Danach ist unter diesem Gesichtspunkt hier nicht von einer Sittenwidrigkeit

auszugehen. Das Anlagemodell zielt auf eine Alterssicherung ab, setzt also

notwendigerweise eine lange Laufzeit voraus. Der Kläger konnte nach den

Zeichnungsscheinen und den Vertragsbedingungen wählen zwischen Vertragslaufzeiten

von 10 bis 40 Jahren und monatlichen Raten ab 50,00 DM. Wenn er

sich dann für eine Laufzeit von 10 bzw. 12 Jahren und Raten i.H.v. 157,50 DM

entschieden hat, ist das noch keine übermäßige Einschränkung seiner Handlungsfreiheit,

zumal das gestaffelte Beteiligungssystem zu erheblichen steuerlichen

Verlustzuweisungen führen sollte. Jedenfalls scheidet eine Sittenwidrigkeit

aber deshalb aus, weil der Kläger nach den Vertragsbedingungen das Recht

hatte, den Vertrag nach Ablauf bestimmter Fristen beitragslos stellen zu lassen

oder zu stornieren. Daß er dabei finanzielle Verluste in Kauf nehmen muß, ist

unerheblich. Auch bei einer Lebensversicherung ist eine vorzeitige Lösung mit

Nachteilen verbunden.

 

ee) Eine Nichtigkeit der Verträge nach § 138 BGB ergibt sich auch nicht

aus dem Vorwurf des Klägers, die Beklagten betrieben ein Schneeballsystem.

Dabei kann offen bleiben, ob das Anlagemodell der Beklagten und ihrer

Rechtsvorgängerinnen tatsächlich Elemente eines Schneeballsystems aufweist

(s. dazu BGH, Urt. v. 22. April 1997 - XI ZR 191/96, ZIP 1997, 1110), ob jedenfalls

nur ein so geringer Teil der Anlegergelder investiert wird, daß ein Gewinn

der Anleger unwahrscheinlich, ein Verlust dagegen wahrscheinlich ist. Eine

Nichtigkeit wegen Verstoßes gegen § 138 BGB wäre nur dann anzunehmen,

wenn der gemeinsame Zweck der Vertragspartner gerade darauf gerichtet ge-

wesen wäre, ein sittenwidriges Geschäft zu betreiben. Das aber ist nicht der

Fall. Nach dem Vortrag des Klägers ist er vielmehr von den Beklagten und ihren

Rechtsvorgängerinnen über die für ihn ungünstigen Umstände der Kapitalanlage

getäuscht worden. Daraus kann sich ein Kündigungsrecht oder ein Schadensersatzanspruch ergeben (s. dazu im folgenden unter 2), nicht aber eine

Unwirksamkeit des Gesellschaftsvertrages entgegen den Grundsätzen der fehlerhaften

Gesellschaft.

 

ff) Ebenfalls offen bleiben kann, ob die Verträge nach §§ 125, 126 Abs. 1

BGB, § 293 Abs. 3 AktG nichtig sind, weil sich die Unterschriften der Vertragsparteien

auf Seite 2 des Zeichnungsscheins befinden, die Allgemeinen Vertragsbedingungen

aber erst nachfolgend abgedruckt sind. Denn auch ein Verstoß

gegen die gesetzliche Schriftform würde nicht zu einer rückwirkenden

Nichtigkeit der Verträge führen, sondern nach den Regeln der fehlerhaften Gesellschaft

lediglich ein Kündigungsrecht des Klägers begründen.

 

gg) Schließlich rechtfertigt auch ein Widerruf nach dem Haustürwiderrufsgesetz

keine Ausnahme von den Regeln über die fehlerhafte Gesellschaft,

wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 29. November 2004 (II ZR 6/03, ZIP

2005, 254, 255) entschieden hat.

 

2. Das Berufungsgericht hat aber verkannt, daß ein Schadensersatzanspruch

des Klägers gegen die Beklagten zu 1 und 2 zu einem Erfolg der auf die

Rückzahlung der Einlagen gerichteten Hauptklageanträge führen könnte. Ebenfalls

fehlerhaft ist es dem Vortrag des Klägers, er sei über die Risiken der Kapitalanlage

unzureichend aufgeklärt worden, nicht nachgegangen.

 

a) Wie der Senat in seinen nach Erlaß des angefochtenen Urteils verkündeten

Entscheidungen vom 19. Juli und 29. November 2004 (II ZR 354/02,

ZIP 2004, 1706 und II ZR 6/03, ZIP 2005, 254, 256) klargestellt hat, stehen die

Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft einem Anspruch auf Rückgewähr der

Einlage dann nicht entgegen, wenn der Vertragspartner des stillen Gesellschafters

- der Inhaber des Handelsgeschäfts i.S. des § 230 HGB - verpflichtet ist,

den stillen Gesellschafter im Wege des Schadensersatzes so zu stellen, als

hätte er den Gesellschaftsvertrag nicht abgeschlossen und seine Einlage nicht

geleistet. Demjenigen, der sich aufgrund eines Prospektmangels, einer Verletzung

der Aufklärungspflicht oder aus sonstigen Gründen schadensersatzpflichtig

gemacht hat, darf es nicht zugute kommen, daß er gleichzeitig auch an dem

mit dem geschädigten Anleger geschlossenen Gesellschaftsvertrag beteiligt ist.

 

b) Danach kommt es für die Entscheidung des Rechtsstreits darauf an,

ob den Beklagten oder ihren Rechtsvorgängerinnen eine Verletzung von Aufklärungspflichten vorzuwerfen ist. Dann würden sie dem Kläger wegen Verschuldens

bei Vertragsschluß (jetzt § 280 Abs. 1, 3, § 282, § 241 Abs. 2 und § 311

Abs. 2 BGB n.F.) zum Schadensersatz verpflichtet sein - die Beklagten zu 3

bis 6 i.V.m. § 278 Abs. 2 AktG, § 161 Abs. 2, §§ 128, 160 HGB -, wobei sie ggf.

für ein Fehlverhalten der Vermittler N. und O. nach § 278 BGB einste-

hen müßten. In Betracht kommt auch eine Haftung nach § 826 BGB und § 823

Abs. 2 BGB i.V.m. §§ 263, 264 a StGB (zum Schutzgesetzcharakter des

§ 264 a StGB s. Senat, BGHZ 116, 7, 12 ff. und Urt. v. 29. Mai 2000

- II ZR 280/98, NJW 2000, 3346).

Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats muß einem Anleger für

seine Beitrittsentscheidung ein zutreffendes Bild über das Beteiligungsobjekt

vermittelt werden, d.h. er muß über alle Umstände, die für seine Anlageent-

scheidung von wesentlicher Bedeutung sind oder sein können, insbesondere

über die mit der angebotenen speziellen Beteiligungsform verbundenen

Nachteile und Risiken zutreffend, verständlich und vollständig aufgeklärt werden

(BGHZ 79, 337, 344; Urt. v. 29. Mai 2000 - II ZR 280/98, ZIP 2000, 1296,

1297; v. 7. April 2003 - II ZR 160/02, WM 2003, 1086, 1088; v. 7. Juli 2003

- II ZR 18/01, ZIP 2003, 1536, 1537; v. 19. Juli 2004 - II ZR 354/02, ZIP 2004,

1706, 1707). Dabei war im vorliegenden Fall vor allem darüber aufzuklären, daß

der Anleger an den Verlusten beteiligt und verpflichtet ist, erforderlichenfalls

auch Nachschüsse in erheblichem Umfang zu leisten, daß die Entnahmen i.H.v.

10 % der gezahlten Einlagen schon ab dem Jahr nach dem Vertragsschluß zu

einer Verringerung des für die Investitionen zur Verfügung stehenden Kapitals

führen, daß die Entnahmen auch im Falle der Wiederanlage keinen Kapitalzuwachs

bewirken, daß sie deshalb in hohem Maße die Gefahr einer späteren

Nachschußpflicht begründen und daß sie trotz ihrer Ausgestaltung als gewinnunabhängig unter einem Liquiditätsvorbehalt stehen. Schließlich mußte der

Anleger über das geplante Investitionsvolumen unterrichtet werden. Dazu hat

der Kläger ein Schreiben des Bundesaufsichtsamts für das Kreditwesen an die

Verbraucherzentrale B. vom 9. August 2000 vorgelegt, in dem es heißt, die

Investitionsquote betrage in dem "Segment IV" der G. Gruppe 0 % - statt

angegebener 107 % - und in dem "Segment VI" 11 %. Daraus hat der Kläger

abgeleitet, daß auch in den "Unternehmenssegmenten", an denen er beteiligt

ist, nur ein geringer Teil der Anlegergelder zu Investitionszwecken verwendet

wird, während mit dem Großteil des Geldes sog. weiche Kosten abgedeckt

werden (von ihm als modifiziertes Schneeballsystem bezeichnet). Ein zu diesem

Vorwurf von der Staatsanwaltschaft Br. durchgeführtes Ermittlungsverfahren hat zu keinen verwertbaren Erkenntnissen geführt und ist daher

eingestellt worden.

 

Das Berufungsgericht hat eine zu dem Inhalt der Vertragsanbahnungsgespräche

bereits angeordnete Beweisaufnahme durch Vernehmung der beiden

Vermittler N. und O. sowie der Ehefrau des Klägers nicht durch-

geführt mit der Begründung, nach dem Vortrag des Klägers in der mündlichen

Verhandlung könne von einer fehlerhaften Aufklärung nicht mehr ausgegangen

werden. Der Kläger hat bei seiner Anhörung ausgeführt: Der Vermittler N.

habe die Anlage in den höchsten Tönen gelobt und als absolut sicher sowie

renditeträchtig dargestellt; die Verlustbeteiligung und die Nachschußpflicht seien

zwar erwähnt worden; N. habe aber gesagt, daß dieser Punkt nur zur

Absicherung in dem Vertrag stehe und praktisch niemals vorkomme. Das Berufungsgericht hat gemeint, wenn danach überhaupt Zweifel an einer ausreichenden

Risikoaufklärung bestehen sollten, müsse zusätzlich berücksichtigt werden,

daß der Kläger aufgrund einer Warnung durch seinen Schwager die Vertragserklärung

am 26. November 1995 widerrufen habe. Wenn er dann diesen

Widerruf nach einem erneuten Gespräch mit dem Vermittler N. zurückge-

nommen habe, sei darin eine Bestätigung i.S. des § 141 BGB zu sehen. Deshalb

könnten für eine Kündigung der Verträge nur solche Informationsdefizite

bedeutsam sein, die auch nach dem ergänzenden Gespräch mit N. noch

vorhanden gewesen seien. Solche Fehlinformationen seien aber nicht erkennbar.

Zu jenem Zeitpunkt habe der Kläger entsprechend kritische Presseberichte

über die G. Gruppe gekannt. Er habe daher erkennen können, daß es

sich bei den Angaben von N. um Anpreisungen und Werbeaussagen ge-

handelt haben könne. Wenn er dennoch seinen Widerruf zurückgenommen habe,

habe er die Risiken der Anlage nunmehr bewußt übernommen.

Dagegen wendet sich die Revision mit Erfolg. Das Berufungsgericht hätte

dem Beweisantritt des Klägers nachgehen müssen. Wenn N. dem Klä-

ger bei dem ursprünglichen Vertragsanbahnungsgespräch gesagt hat, die An-

lage sei absolut sicher und eine Nachschußpflicht komme praktisch niemals

zum Tragen, war das eine bewußte Irreführung. Wenn der Kläger dann wegen

kritischer Presseartikel, die er von seinem Schwager erhalten hatte, seine Beitrittserklärungen widerrufen hat und daraufhin ein weiteres Gespräch mit

N. stattgefunden hat, kommt es für die Frage, ob der Kläger unzureichend

aufgeklärt worden ist, auch auf den Inhalt dieses Gesprächs an. Keinesfalls

kann nur wegen des Widerrufs davon ausgegangen werden, daß der Kläger

nun nicht mehr aufklärungsbedürftig gewesen ist. Zu dem Inhalt des Gesprächs

nach dem Widerruf hat der Kläger aber vorgetragen: Er habe N. die Pres-

seartikel gezeigt; N. habe darauf gesagt, der Autor Ge. werde von den

Banken bezahlt und schreibe deshalb so, wie diese es wünschten; zudem habe

N. andere Presseartikel und ein Gerichtsurteil vorgelegt, die den kritischen

Bericht entkräften sollten; er habe weiter darauf hingewiesen, daß auch er

selbst Geld bei der G. Gruppe angelegt habe, und habe über den Erfolg

der Anlage sogar eine Wette abschließen wollen. Nach diesem Vortrag, der für

das Revisionsverfahren als wahr zu unterstellen ist, hat auch bei dem Gespräch,

das zur Rücknahme des Widerspruchs geführt hat, keine ordnungsgemäße

Aufklärung des Klägers stattgefunden. Bei dieser Sachlage kann es den

Beklagten nicht zugute kommen, daß der Kläger aufgrund der Presseartikel

Bedenken gegen das Anlagemodell bekommen hatte. Anstatt sich mit diesen

Bedenken sachlich auseinanderzusetzen und dem Kläger wenigstens jetzt die

erforderlichen Informationen zu geben, hat der Vermittler mit unsubstantiierten

Äußerungen die Zweifel des Klägers zerstreut und so die Falschberatung fortgesetzt

und vertieft.

 

c) Bei der Feststellung, ob den Beklagten eine mangelhafte Aufklärung

zur Last zu legen ist, bedarf es ggf. auch einer Würdigung des Inhalts des

Emissionsprospekts. Wird dem Anlageinteressenten statt einer mündlichen

Aufklärung im Rahmen des Vertragsanbahnungsgesprächs ein Prospekt über

die Kapitalanlage überreicht, kann das als Mittel der Aufklärung genügen. Dann

muß der Prospekt aber nach Form und Inhalt geeignet sein, die nötigen Informationen

wahrheitsgemäß und verständlich zu vermitteln (Sen.Urt. v. 1. Oktober

1984 - II ZR 158/84, NJW 1985, 380, 381; v. 7. Juli 2003 - II ZR 18/01, ZIP

2003, 1536, 1537; BGH, Urt. v. 12. Februar 2004 - III ZR 359/02, ZIP 2004,

1055, 1057). Außerdem muß er dem Anlageinteressenten so rechtzeitig vor

dem Vertragsschluß überlassen worden sein, daß sein Inhalt noch zur Kenntnis

genommen werden konnte.

Dazu fehlen Feststellungen des Berufungsgerichts. Zwischen den Parteien

ist streitig, ob dem Kläger der Emissionsprospekt vor Vertragsschluß

übergeben worden ist.

 

d) Für eine Haftung der Beklagten wegen Verschuldens bei Vertragsschluß

- ggf. auch wegen positiver Vertragsverletzung und nach § 826 BGB und

§ 823 Abs. 2 BGB i.V.m. §§ 263, 264 a StGB - kann auch von Bedeutung sein,

ob die Kostenstruktur des Anlagemodells von vornherein so ungünstig angelegt

war oder später so ungünstig ausgestaltet worden ist, daß ein Gewinn der Anleger

höchst unwahrscheinlich, ein Verlust dagegen wahrscheinlich war. Auch

dazu fehlen Feststellungen des Berufungsgerichts.

 

3. Die Sache ist danach an das Berufungsgericht zurückzuverweisen,

damit die noch erforderlichen Feststellungen getroffen werden können (zur Beweislast

s. BGH, Urt. v. 5. Februar 1987 - IX ZR 65/86, NJW 1987, 1322, 1323;

v. 20. Juni 1990 - VIII ZR 182/89, NJW-RR 1990, 1422, 1423).

- 19 -

Sollte das Berufungsgericht dabei erneut zu dem Ergebnis kommen, daß

die Beklagten dem Kläger nicht zum Schadensersatz verpflichtet und seine

Hauptklageanträge damit unbegründet sind, weist der Senat auf folgendes hin:

Nach dem bisherigen Vortrag der Parteien ist jedenfalls davon auszugehen,

daß die Gesellschaftsverträge durch die Kündigung des Klägers vom

2. November 2000 beendet worden sind und dem Kläger daher die hilfsweise

geltend gemachten Auskunftsansprüche in bezug auf die Höhe der Auseinandersetzungsguthaben zustehen.

Ein Kündigungsrecht ergibt sich aus der Ankündigung der Beklagten,

entsprechend dem von ihnen vor dem Verwaltungsgericht B. geschlossenen

Prozeßvergleich die Auseinandersetzungsguthaben nicht mehr ratierlich, sondern

nur noch in jeweils einer Summe auszuzahlen.

Jeder Vertragspartner ist verpflichtet, im Rahmen des ihm Zumutbaren

alles zu unterlassen, was den Eintritt des vertraglich vorgesehenen Leistungserfolges

vereiteln oder gefährden könnte. Er muß sich vertragstreu verhalten. Insbesondere

darf er die Erfüllung des Vertrages oder einer wesentlichen Vertragspflicht

nicht ernsthaft und endgültig verweigern oder erklären, er werde den

Vertrag nicht so erfüllen, wie es vereinbart ist. Verletzt er diese Pflicht, hat der

andere Vertragsteil grundsätzlich das Recht, sich von dem Vertrag zu lösen. Bei

einem Vertrag über eine stille Gesellschaft hat diese Lösung - wie bei allen

Dauerschuldverhältnissen - in Form der Kündigung zu geschehen. Das ergibt

sich aus § 723 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 234 Abs. 1 Satz 2 HGB (Sen.Urt. v. 8. Juli

1976 - II ZR 34/75, DB 1977, 87, 88; BGHZ 11, 80, 84; 90, 302, 308; BGH, Urt.

v. 2. Juli 1968 - VI ZR 207/66, MDR 1968, 915; v. 12. Oktober 1977

- VIII ZR 73/76, NJW 1978, 103; v. 11. Februar 1981 - VIII ZR 312/79, NJW

1981, 1264, 1265; Soergel/Wiedemann, BGB 12. Aufl. vor § 323 Rdn. 62;

MünchKommBGB/Emmerich, 4. Aufl. vor § 275 Rdn. 281 ff.). Die Voraussetzungen

für ein solches Kündigungsrecht sind hier erfüllt.

 

Die Beklagten sind nach dem Inhalt der mit dem Kläger geschlossenen

Verträge verpflichtet, nach der Beendigung der stillen Gesellschaften die Auseinandersetzungsguthaben - sofern der Kläger nicht die sofortige Auszahlung in

einer Summe wünscht - als Darlehen stehen zu lassen und mit 7 % pro Jahr zu

verzinsen bei ratenweiser Rückzahlung über einen Zeitraum von 10 bzw.

12 Jahren. Indem sie sich in dem gerichtlichen Vergleich verpflichtet haben, die

Auseinandersetzungsguthaben jeweils in einer Summe auszuzahlen, haben sie

zu erkennen gegeben, daß sie nicht bereit sind, ihre Vertragspflicht zur ratierlichen

Auszahlung zu erfüllen. Das berechtigt den Kläger, sich ohne Bindung an

die vertraglich vorgesehenen Kündigungsfristen von den Verträgen zu lösen.

Dabei kommt es nicht darauf an, ob eine ratenweise Auszahlung tatsächlich

gegen § 32 KWG verstößt und ob der Kläger unabhängig davon auf der Erfüllung

der Verträge bestehen könnte. Entscheidend ist allein, daß der Kläger davon

ausgehen muß, die Beklagten werden ihre Vertragspflicht tatsächlich nicht

erfüllen.

Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts handelt es sich bei der

vereinbarten Rentenzahlung auch um einen wesentlichen Vertragsbestandteil

und nicht nur um eine Auszahlungsmodalität, die für die Anleger von untergeordneter

Bedeutung ist. Die Rentenzahlung war von den Rechtsvorgängerinnen

der Beklagten als eine Besonderheit des Anlagemodells herausgestellt worden.

So heißt es in Art. 1 der Präambel der Vertragsbedingungen: "Die … G.

Vermögensanlagen AG … ermöglicht ihren Anlegern durch mitunternehmerische

Beteiligungen in Form von stillen Gesellschaften den Aufbau und die För-

derung von Vermögen zur Versorgung im Alter. Die auf die individuellen Bedürfnisse

des Anlegers zugeschnittene Auszahlung der Guthaben erfolgt

grundsätzlich in Raten als Persönliches Spar-Programm." Die Anleger sollten

damit die Möglichkeit haben, aus den Erträgnissen ihrer Beteiligung eine Altersrente

zu beziehen. Bei Abschluß des Vertrages stand zwar noch nicht fest, wie

hoch am Ende der Laufzeit das Auseinandersetzungsguthaben sein würde. In

Höhe dieses Guthabens sollte dann aber keine Verlustbeteiligung mehr erfolgen.

Vielmehr sollte das Guthaben in festen Monatsraten ausgezahlt werden.

Wesentlich ist dabei, daß bereits bei Vertragsschluß eine Verzinsung i.H.v. 7 %

pro Jahr festgelegt war. Aus diesem Grund stellt es für die Anleger keinen

gleichwertigen Ersatz dar, wenn ihnen das Guthaben in einer Summe ausgezahlt

wird und sie es anderweitig anlegen. Die Anleger können nicht erwarten,

daß sie bei einer Neuanlage mit gleichzeitig beginnender ratierlicher Rückzahlung

eine auch nur annähernd gleich hohe Verzinsung werden erreichen können.

Deshalb kann ihnen nicht zugemutet werden, den Vertrag fortzuführen,

obwohl klar ist, daß die Beklagten zu der versprochenen Rentenzahlung nicht

mehr bereit sind.

 

III. Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird gemäß §§ 3, 9 ZPO

auf 13.582,39 € festgesetzt.

 

Röhricht Goette Kraemer

Strohn Caliebe

 

Letztes Update 01.03.2007 | Copyright© Knud J. Steffan 2012 | Seite drucken: BGH vom 21.03.2005  II ZR 310/03 | Seite einem Freund senden: BGH vom 21.03.2005  II ZR 310/03





NEWS

erstes Lehman-Insolvenzverfahren abgeschlossen: Anleger können mit einer Quote rechnen (04.02.2012)
Justus Rechtsanwälte: Lehman Insolvenz
 
BGH schützt Kunden vor der Bank bei Kreditkartenmissbrauch in Zeiten von Skimming (04.02.2012)
Bankrecht: BGH, Urteil vom 29. November 2011 - XI ZR 370/10
 
PrismaLife: Kündigung von Kostenausgleichsvereinabarungen wirksam (04.02.2012)
Justus Rechtsanwälte: Versicherungsrecht
 
Schrottimmobilien: Grüezi-Immobilien-Kauf muss rückabgewickelt werden (04.02.2012)
LG Berlin: Urteil vom 19. Januar 2012 - 13 O 317/10 -
 
BGH: Clerical Medical zieht Revision zurück; Gute Aussichten für Anleger (04.02.2012)
Bundesgerichtshof zu CMI: Mitteilung der Pressestelle
 
Prospekt des Medienfonds VIP 4 unrichtig – Musterentscheid OLG München (25.01.2012)
Pressemitteilung zum VIP Medienfond
 
Harvest Swaps: Aufklärung über negativen Minderwert nötig (20.01.2012)
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
 
Dubai-Fonds - OLG Hamm verurteilt Initiatoren zu Schadensersatz (20.01.2012)
Justus: Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
 
Zinsswapgeschäfte – Kommunen erwägen Klageerhebungen (20.01.2012)
JUSTUS: Swapgeschäfte der Gemeinden und Kommunen
 
Montranus Fonds – OLG Stuttgart verurteilt Helaba Dublin zu Schadensersatz (20.01.2012)
JUSTUS: Montranus Medienfonds
 
Steuern auf Scheingewinne? (20.01.2012)
Justus zum Steuerrecht
 
Verurteilung eines ehemaligen IKB-Pressesprechers wegen irreführender Angaben in Pressemeldung rechtskräftig (06.01.2012)
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 20.07.2011
 
OLG München: Steuervorteile bei Rückabwicklung nicht anrechenbar; Verjährung Propekthaftung (06.01.2012)
OLG München, Urteil vom 28. 10. 2011, Az. 5 U 5544/10
 
Solar Millenium offiziell in der Insolvenz (06.01.2012)
Anlagen in erneuerbare Energien
 
AWD haftet wegen Provisionen über 15 %; Verjährung: Anleger müssen handeln (08.12.2011)
Falk Fonds, Deinböck u.a.
 
IMF Medienfonds – Risikoreiches Investment oder lohnenswerte Anlage? (02.12.2011)
Medienfonds
 
Zinssicherungsgeschäft: Aufklärungspflichten eines Anlageberaters bei Zinssicherungsgeschäften (29.11.2011)
Urteil: LG Stuttgart vom 24.08.2011 – Az.: 8 O 516/10
 
Clerical Medical: Positive Urteile für Anleger; Verjährung zum 31.12.2011 (21.11.2011)
CM: Schlichtungsverfahren zum Jahresende
 
VG Euroselect Vierzehn GmbH & Co KG ("The Gherkin") – LG Frankfurt verurteilt Commerzbank zu Schadensersatz (21.11.2011)
Immobilienfonds und Bankberatung
 
Vollmachtlose Kündigung – Entscheidung des LAG Berlin-Brandenburg (21.11.2011)
Arbeitsrecht Berlin: Kündigungsschutz
 
DG Fond – LG Frankfurt am Main verurteilt die DZ Bank AG zu Schadensersatz (15.11.2011)
Verjährung und Schlichtung zum 31.12.2011
 
Verjährung bei DEGI International (05.11.2011)
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
 
SpaRenta: Landgericht verurteilt die SpaRenta GmbH und Generali zum Schadenersatz (05.11.2011)
Verjährung droht zum Jahresende 2011
 
Rechtsschutzversicherung: Risikoausschluss für Kapitalanlagen unwirksam! Anleger sollten Ablehnungen schnell überprüfen. (01.11.2011)
OLG München, Urt. v. 22.09.2011, Az.: 29 U 589/11
 
Degi International – Commerzbank und Allianz Bank müssen wohl haften (12.10.2011)
Aufklärungspflichtige Provisionen
 
Rechtanwalt/in, Fachanwalt/in Bank- und Kapitalmarktrecht in Festanstellung gesucht! (08.10.2011)
Stellenangebot Justus Rechtsanwälte & Steuerberater
 
AWD: Mangelnde Aufklärung über Provisionen? (08.10.2011)
IMF- Medienfonds und Falk- Immobilienfonds
 
Alpina GmbH & Co. Vermögensaufbauplan 4 KG (06.10.2011)
OLG München – Anlageberater Procenta GmbH zu Schadensersatz verurteilt
 
Arbeitsrecht: Anfechtung des Arbeitsvertrages (30.09.2011)
BAG, Urteil vom 7. Juli 2011 - 2 AZR 396/10
 
Verbraucherdarlehen/Kredit: Bearbeitungsgebühr ist rechtswidrig (30.09.2011)
Kreditrecht: Neues Urteil des OLG Karlsruhe
 
Lehman Brothers: BGH - Anleger scheitern in Karlsruhe (27.09.2011)
Bundesgerichtshof: Lehman - Urteil vom 27.09.2011
 
KICK-BACK: auch Tochtergesellschaft einer Bank in der Aufklärungspflicht (27.09.2011)
OLG München, Urteil vom 29. 3. 2011 - 5 U 4680/10
 
Pleiten bei Schifffonds: auch Marnavi Splendor und CFB-Fonds 153 bedroht (27.09.2011)
JUSTUS: Fachkanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
 
Fehlerhafte Endabrechnungen im Leasinggeschäft bei BMW Leasing? (27.09.2011)
Leasingrecht: Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
 
BGH weist Revision der Commerzbank über Rückvergütungen (Kick-back) zurück (23.09.2011)
Lehman Brothers: Generelle Aufklärungspflicht der Banken für Verkaufs- oder Vermittlungsgewinne?
 
BAC – Berlin Atlantic Capital – Ermittlung und Durchsuchung der Geschäftsräume durch die Staatsanwaltschaft Berlin (23.09.2011)
Fachanwalt für Kapitalanlagerecht
 
CSA, CIS, Frankonia und Deloton: Einlagen oder nur Auseinandersetzungsguthaben? (22.09.2011)
Gesellschaftsbeteiligungen bei der CSA, CIS und Anderen
 
Montranus Fonds – Widerruf noch heute möglich (22.09.2011)
Entscheidung des LG Potsdam
 
Global Champion Zertifikat, Lehman Brothers – Neue Entscheidung des LG Frankfurt a. M. (14.09.2011)
Produktbeschreibung irreführend
 
CIS: Beschluss GarantieHebelPlan’08 Premium Vermögensaufbau; Kündigung und Abfindungsguthaben (14.09.2011)
Anleger sollen Verlust von fast 70 % ihrer Einlagen zustimmen!
 
BGH: Clerical-Medical-Anleger können Zinsen zurückverlangen, EuroPlan, CMI (08.09.2011)
BGH, 01.03.2011, Az. XI ZR 135/10)
 
„MezzCaps“ – Commerzbank-Kunden vor Einlagenverlust- Mezzanine Finanzierung (26.08.2011)
CB MezzCAP L.P.
 
Barclays Bank - X 1 Zertifikate - Helmut Kiener - Sammelklage (25.08.2011)
Justus zur Verurteilung Kieners
 
Verjährung Kapitalanlagen: Schlichtung bis 31.12.2011! (24.08.2011)
Absolute Verjährung von Altfällen Ende 2011 - Güteantrag stellen
 
CFB-Schiffsfonds als unsicher eingestuft (24.08.2011)
JUSTUS Rechtsanwälte: Schiffsfonds
 
PMIA: Allianz Premium Management Immobilien - Rückkaufangebot durch die Commerzbank (23.08.2011)
Anleger sollten das Kulanzangebot vor Unterschrift prüfen lassen!
 
OLG Frankfurt: Bankenhaftung und Anlageberatung bei Medienfonds (22.08.2011)
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht: Auch erfahrene Anleger müssen aufgeklärt werden
 
BGH setzt Kick-Back-Rechtsprechung fort (19.08.2011)
BGH. Hinweisbeschluss vom 9.03.2011
 
Möglicher Totalverlust bei Life-Trust Fonds der BAC? (19.08.2011)
Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
 
Kick-Backs: Anwendung auch auf Lebensversicherungen (19.08.2011)
LG Heidelberg
 
Steuerliche Behandlung von Scheingewinnen (Ambros, Phönix, Göttinger Gruppe , etc.) (19.08.2011)
BFH vom 16.03.2010: Steuerrecht und Scheingewinne
 
Prokon – Genussrechte in Erneuerbare Energien (19.08.2011)
Windernergie als Lebensversicherung? Werbung von Prokon irreführend
 
Premium Management Immbilien Anlagen/Commerzbank: Aufklärungsdefizit bei offenen Immobilienfonds (08.08.2011)
Offene Immobilienfonds
 
Cis Deutschland AG und Finanzvertrieb Carpediem: Finanztest warnt erneut (08.08.2011)
Anlegerabstimmung über neuen Gesellschaftszweck zweimal gescheitert
 
Schrottimmobilien in Leipzig und Umland – Neue Gerichtsurteile i.S. Heritus / Capital Concept (03.08.2011)
LG Berlin verurteilt AMC Bank zur Zahlung
 
Allianz Premium Management Fond der Commerzbank geschlossen; Justus reicht erste Klage ein (31.07.2011)
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht: Kurze Verjährung!
 
Schrottimmobilien: BGH verurteilt Hypo Vereinsbank wegen Täuschung über Mieteinnahmen (27.07.2011)
BGH: Beschluss vom 5.7.2011 (AZ XI ZR 342/10)
 
Flugzeugfonds und ihre Risiken (20.07.2011)
Justus: Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
 
Lehman Brothers - Aufklärungspflicht über Gewinnmargen beim Festpreisgeschäft (19.07.2011)
Kanzlei Justus erhält erfreulichen Hinweisbeschluss des LG Düsseldorf
 
Auszubildende m/w gesucht: ReFa oder ReNo (14.07.2011)
Justus Rechtsanwälte Berlin
 
Gerichts- und Anwaltskosten (Prozesskosten) sind steuerlich absetzbar (14.07.2011)
Justus Rechtsanwälte: Bundesfinanzhof vom 12.05.2011 VI R 42/10
 
Insolvenzverfahren Securenta/ Göttinger Gruppe, Anfechtungsklagen und Steuerbescheide (05.07.2011)
Justus Rechtsanwälte: Aktueller Stand der Insolvenz
 
Arbeit Krankheit Attest und Krankengeld (01.07.2011)
Angemessenes Verhalten im Krankheitsfall - Ein Überblick
 
CIS; Garantie Hebel Plan: Das Fondskonzept der CIS Deutschland AG ist nicht gelungen (30.06.2011)
JUSTUS Rechtsanwälte: Fachkanzlei für Kapitalmarktrecht
 
Thomes Lloyd ehemals DKM – Deutsche Kapitalmanagement (24.06.2011)
Kapitalanlagerecht
 
Lehman Brothers - BGH Entscheidung (20.06.2011)
Justus Rechtsanwälte: Fachkanzlei für Kapitalanlagerecht
 
Telefonvertrieb von Lehman Brothers Zertifikaten: Widerruf möglich lt. Urteil (10.06.2011)
Telefonvertrieb und Widerruf trotz Verjährung
 
Zinsswap: Deutsche Bank Balanced Currency Harvest Index (08.06.2011)
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht: Verjährung droht Ende Juni 2011!
 
JUSTUS erzielt neues Urteil für Lehman Anleger vor dem Landgericht Darmstadt (06.06.2011)
Die Bank muss bei sicherheitsorientiertem Anleger über das Emittentenrisiko aufklären
 
Die Aufklärungspflichten des freien Anlageberaters – BGH vom 03.03.2011 (18.05.2011)
Finanz- und Anlageberatung
 
Unwirksamkeit von Banken-AGB zu Kontoführungsgebühren bei Darlehenskonten (17.05.2011)
Fachanwalt für Bankrecht
 
BEMA-Anleger in Angst um Einlagen - drohender Totalverlust (17.05.2011)
Kapitalanlagerecht
 
Prozesskostenfinanzierer Juragent AG Prozesskostenfonds 1.- 4. KG (04.05.2011)
Anleger haben die Chance, ihre investierten Gesellschaftsanteile zurückzuerhalten
 
Kiener gesteht Anlagebetrug: K1 Fonds und X1 Zertifikate (15.04.2011)
Kieners Geständnis und die Folgen
 
USA: Bußgelder gegen schweizer Großbank UBS wegen Verkauf „kapitalgeschützter“ Lehmann-Produkte an US-Privatkunden verhängt (12.04.2011)
Lehman Brothers Zertifikate: UBS
 
JUSTUS: Zins –Swaps: BGH fordert eine umfangreiche Beratung der Anleger (06.04.2011)
Deutsche Bank und Zinsswaps, Spread-Ladder-Swaps
 
Kick-Back: Verdeckte Provisionen der Sparkasse – Schadensersatz und Betrugsverdacht (04.04.2011)
JUSTUS Rechtsanwälte: Bank- und Kapitalmarktrecht
 
Prozesskostenfonds Juragent verurteilt - Möglichkeiten der geschädigten Anleger (23.03.2011)
JUSTUS: Bank- und Kapitalanlagerecht in Berlin
 
Arbeitsplatzwechsel, Aufhebungsvertrag und das Problem der Kündigungsfristen (21.03.2011)
JUSTUS im Arbeitsrecht: Checkliste Aufhebungsvertrag
 
Trust Capital GmbH, F.CT Fonds: bei Altverträgen tritt Verjährung Ende 2011 ein! (15.03.2011)
grauer Kapitalmarkt: Gesellschaftsbeteiligungen als Altersvorsorge
 
Insolvenzgefahr der Beluga-Shipping Schiffsfonds und Chancen für Privatanleger (14.03.2011)
JUSTUS. Schiffsfonds
 
BGH: Beraterhaftung bei falsch berechneter Rendite (14.03.2011)
JUSTUS zur Haftung der Finanzberater
 
Gratifikationen im Arbeitsrecht – Rückforderung und Kürzung (10.03.2011)
JUSTUS: Gratifikationen, Sonderzahlungen, Weihnachtsgeld
 
MiFID: Haftungsfallen für Finanzberater und BAnken - Checkliste (10.03.2011)
JUSTUS Rechtsanwälte zu Pflichten der Anlageberater
 
Die Kick-Back-Rechtsprechung – Urteilsübersicht - Sind auch freie Anlageberater betroffen? (10.03.2011)
JUSTUS: Wichtige Urteile zur Aufklärungspflicht über Rückvergütungen
 
Deutsche Bank CMS-Spread-Ladder Swap; Deutsche Bank EUR-Zinssatzswap auf DB Balanced Currency Harvest Index (04.03.2011)
JUSTUS Rechtsanwälte: Entscheidungsverkündung des XI. Zivilsenats am 22. März 2011 (Az.:XI ZR 33/10)
 
BAG: Zeitarbeitnehmer können rückwirkend mehr Entgelt fordern; JUSTUS Rechtsanwälte (02.03.2011)
Arbeitsrecht: BAG-Beschluss zur CGZP-Tariffähigkeit
 
BGH: Zinsänderungsklausel - Zinsanpassungsklausel in Sparverträgen unwirksam - Bankkunden erhebliche Zinsbeträge nachfordern (02.03.2011)
JUSTUS: Sparverträge mit zu niedriger Verzinsung ( z.B. Deutsche Bank)
 
JUSTUS Rechtsanwälte: Lehman Brothers Zertifikate; 26. Zivilsenat des Kammergerichts: Hinweise auf Totalverlustrisiko ab 2008 geboten (hier Alpha-Express-Zertifikate) (02.03.2011)
Achtung! Verjährung der Ansprüche von Anlegern mit den besten Erfolgsaussichten steht unmittelbar bevor
 
Der Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters und die Beweislast (16.02.2011)
Justus zum Maklerrecht: Ausgleichsanspruch nach § 89 b Abs.2 HGB
 
Clerical Medical: Neues Urteil für Anleger von kreditfinanzierten Lebensversicherungen (09.02.2011)
OLG Dresden 7 U 1358/09
 
BGH zu Zins-Swaps: Deutscher Bank droht Haftung wegen sog. Spread-Ladder-Swaps zur "Zinsoptimierung" (08.02.2011)
Millionenschäden mit Spread-Ladder-Swaps
 
Doba Grundbeteiligungs GmbH & Co KG zu Schadensersatzleistungen verurteilt (07.02.2011)
JUSTUS Rechtsanwälte: Immobilienfonds DOBA
 
Medienfonds und Kick-Back: Bank muss auf Provision hinweisen (07.02.2011)
OLG Frankfurt vom 18.08.2010 - Az. 9 U 99/09
 
BAC Life Trust Fonds in der Schieflage – Berlin Atlantic Capital Lebensversicherungen (04.02.2011)
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Berlin: Berlin Atlantic Capital
 
JUSTUS Fachanwalt Kapitalanlagerecht: Positives Lehman Brother Urteil zum Widerruf bei telefonischer Beratung; Zertifikate und Verjährung (02.02.2011)
Keine Verjährung bei Zertifikatekauf am Telefon?
 
Deutsche Kreditbank (DKB) lenkt im Fall kreditfinanzierter „Schrottimmobilien“ ein (13.01.2011)
Fachanwalt Bankrecht: Hoffnung für Käufer von Schrottimmobilien
 
Badenia Schrottimmobilien: BGH bestätigt Rechtsprechung zur Finanzierung sog. „Schrottimmobilien“ durch die Badenia Bausparkasse (11.01.2011)
Täuschung über Vertriebsprovisionen begründet Schadensersatzpflicht der Badenia
 
GFE Group Nürnberg/Blockheizkraftwerke: Verdacht auf Anlagebetrug (06.01.2011)
Kapitalanlagebetrug: Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht Berlin
 
Neues Lehman Urteil: JUSTUS Rechtsanwälte erstreiten weiteres Lehman-Urteil des Landgerichts Berlin / Urteils-Verkündung Mitte Januar 2011 (31.12.2010)
Schadensersatzpflichtige Anlageempfehlung der Targobank (Citibank)
 
VERJÄHRUNG UND SCHLICHTUNG! KGAL, LHI, HANNOVER LEASING VERJÄHREN OFT SCHON ENDE 2010 (15.12.2010)
Einfaches und kostengünstiges Schlichtungsverfahren zur Hemmung der Verjährung
 
„X1 GLOBAL INDEX“- ZERTIFIKATE / „K1“- GENUSSRECHTE: (17.11.2010)
JUSTUS Rechtsanwälte erhebt Klage gegen Barklays Bank PLC
 
Justus erstreitet Lehman Brother Urteil vor dem Landgericht Berlin gegen die Commerzbank (16.11.2010)
Lehman Brothers „Global Champion“ Zertifikate; LG Berlin 38 O 569/09
 
Clerical Medical (CMI) Hoffnung bei Rentenkonzepten wie Europlan-Konzept und SKR-Rente (11.11.2010)
JUSTUS Rechtsanwälte; Beschluss des OLG München vom 9.06.2010 (Az.:25 U 2195/09)
 
MACRON Medienfonds: LG Heilbronn verurteilt Bank zum Schadensersatz (11.11.2010)
Achtung! Verjährung droht!
 
Unwirksame Vertragsklauseln in Lebens- und Rentenversicherungen der Allianz (20.10.2010)
Kündigung oder Beitragsfreistellung bei Lebensversicherungen
 
DB Kompass Life 3 Fonds – Deutsche Bank wettet gegen die Anleger (13.10.2010)
Lebensversicherungsfonds: Kompass Life Fond
 
Dubai Fond ACI III kündigt Insolvenzantrag an (24.09.2010)
Anlegern droht der Totalverlust - weitere Dubai Fonds bedroht
 
Apollo Medienfonds – JUSTUS reicht Klagen ein (24.09.2010)
Urteile zugunsten der Apollo Medienfond Anleger
 
Dubai Fonds-Anbieter Alternative Capital Invest (ACI): Staatanwaltschaft ermittelt (24.09.2010)
Dubai Fonds Anleger müssen handeln!
 
KanAm Fonds 15, 16, 20 und 22 in Schwierigkeiten (06.09.2010)
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
 
ACCESSIO zum Schadensersatz verurteilt (02.09.2010)
ACCESSIO Wertpapierhandelshaus AG
 
Lehman Brothers Zertifikate: Landgericht Bonn verurteilt Targobank (Citibank) zum Schadensersatz (02.09.2010)
Urteilsbesprechung: Urteil vom 14. April 2010 – Az. 2 O 221/09
 
Lehman Brother - Urteil: Risikoprofile der Citibank irreführend betreffend Alpha Express, Bonus Express auf Rohöl, Step-Up Express, Öl-Twin-Win Zertifikate (27.08.2010)
Landgericht Düsseldorf verwirft Risikoprofile mit Urteil vom 15.06.2010
 
Medienfonds MFP 125: Steuerbescheide zum Nachteil geändert (19.08.2010)
Steuernachzahlungen bei Medienfonds
 
Victory Medienfonds – Anleger können Schadensersatzansprüche geltend machen (19.08.2010)
Kapitalanlagerecht: Strafverfahren gegen Landerer
 
BGH: Kein Abzug von Steuervorteilen bei sog. Steuersparmodellen, Beteiligung an geschlossenen Medien-, Film, Schiffs- u. Immobilienfonds, etc. (18.08.2010)
BGH, Urteil vom 15. Juli 2010, Az. III ZR 336/08: grundsätzlich keine Berücksichtigung bezogener Steuervorteile
 
Degi/ Aberdeen Fonds: abgewertet und verkauft (18.08.2010)
Offener Immobilienfonds Degi Global Business, Degi Europa und International in der Krise
 
ALAG Auto-Mobil GmbH & Co.KG droht mit Klagen (04.08.2010)
Ohnehin geschädigten Anlegern droht weitere Inanspruchnahme durch die ALAG
 
Lehman Brothers: Neue Urteile und erfreuliche Vergleiche für die Anleger (03.08.2010)
LG Tübingen zu Alpha Express Zertifikaten; Zwischenbilanz der Kanzlei JUSTUS
 
Morgan Stanley P2 Value – Anteile erneut abgewertet (02.08.2010)
Kapitalanlagerecht: offene Immobilienfonds
 
BGH stärkt Anlegerrechte: Kick-Back Rechtsprechung ist auf Altfälle anwendbar (31.07.2010)
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Berlin
 
Schrottimmobilien, Provisionen und Rückabwicklung: BGH stärkt Rechte der Immobilienkäufer (30.07.2010)
Sensationelles Urteil des BGH vom 29.06.2010 – XI ZR 104/08 -
 
Kein Verjährungsbeginn durch Prospektübergabe: Bundesgerichtshof lässt Anleger hoffen! (29.07.2010)
BGH - Urteil vom 08.07.2010 – III ZR 249/09 -
 
Schiffsfonds: Open Waters PO & Wölbern Global Shipping (26.07.2010)
Bank- und Kapitalmarktrecht: Schiffsfonds
 
Immobilienfonds: BGH zur Verjährung eines Abfindungs- bzw. Verlustausgleichsanspruchs beim Ausscheiden eines Gesellschafters (26.07.2010)
Fachanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht
 
Mutterschutz am Arbeitsplatz: Das Mutterschutzgesetz (17.07.2010)
Arbeitsrecht Berlin/Brandenburg
 
Kreditverkauf: Kreditkündigung und Zwangsvollstreckung (14.07.2010)
Kreditrecht: BGH lässt Zwangsvollstreckung durch Kreditkäufer nur eingeschränkt zu
 
Deikon/Boetzelen Hypothekenanleihen: Verluste drohen! (13.07.2010)
Beratungspool DEIKON: Zinszahlungen werden gestrichen
 
X1 Global Index Zertifikat auf X1 Global Euro Reference Index / K1-Genussrechte (09.07.2010)
JUSTUS Rechtsanwälte reichen erste Klagen gegen Barclays Bank PLC und Anlagevermittler ein.
 
Hannover Leasing MONTRANUS - JUSTUS bereitet erste Klagen vor (08.07.2010)
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht: Montranus II, III
 
Schrottimmobilien der Badenia Bausparkasse: BGH bejaht Schadensersatzansprüche gegen die Badenia Bausparkasse (06.07.2010)
BGH zu Schrottimmobilien: Urteil vom 29. Juni 2010 - XI ZR 104/08
 
„Global View Great Wheel“ – Anleger können trotz Vergleich Schadensersatzansprüche in voller Höhe geltend machen (23.06.2010)
Riesenradfond und Deutsche Bank
 
"synthetische" Zertifikate: Bonus Express Defensiv/Offensiv; Alpha-Express; Global Champion; Agrar Bonus Express; Öl Bonus Express; Best Start Express; BRIC-Anleihe, etc (22.06.2010)
LG Berlin verurteilt Commerzbank AG (Dresdner Bank) zur Zahlung von Schadensersatz
 
Aegis Fund Ltd. (Bahamas): JUSTUS Rechtsanwälte vollstreckt Urteil gegen Hedge-Fonds (22.06.2010)
Bank- und Kapitalmarktrecht: Aegis Fund, Class C
 
Lehman Brothers: Musterverfahren gegen Rating-Agentur Standard & Poor’s (15.06.2010)
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
 
Schwarzarbeit und Minijob: Kein Anspruch der Arbeitnehmer auf Bruttolohn bei Schwarzarbeit (11.06.2010)
Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Berlin
 
Phönix und EDW / Entschädigungsansprüche gegen die EDW: Verjährung und Fristen (04.06.2010)
EDW: Wann droht der Ablauf der 5-jährigen Verjährungsfrist?
 
Zins-Swap Geschäfte: Oberlandesgerichte entscheiden zugunsten von Bankkunden (Gemeinden) (04.06.2010)
Bank- und Kapitalmarktrecht: Zins-Swap-Geschäfte
 
Antidiskriminierungsgesetz (AGG): Der „Minus-Ossi-Fall“ (25.05.2010)
Arbeitsgericht Stuttgart, Urteil vom 15.04.2010
 
MAT Movies - Medienfonds der KGAL / ALCAS: Verjährung droht Ende 2011 (25.05.2010)
MAT MOVIES AND TELEVISION /MFP MUNICH FILM PARTNERS: Schadenersatzansprüche verjähren Ende 2010
 
Lehman Brothers: OLG Hamburg zur Offenlegung einer Handelsspanne der BAnk beim Vertrieb von Zertifikaten (17.05.2010)
Justus Rechtsanwälte zum Urteil des OLG Hamburg
 
Arbeitsrecht und Gratifikationen: Einzelne Arbeitnehmer dürfen nicht von freiwilligen Prämienzahlungen ausgeschlossen werden (10.05.2010)
LAG München vom 06.08.2008
 
Schiffsfonds und Schiffsbeteiligungen: JUSTUS rät Anlegern, sich beraten zu lassen (04.05.2010)
Schiffbeteiligungen: Dr.Peters, MPC Capital oder Lloyd
 
X1 Global Index Zertifikat, Fonds Direkt AG und Barclay: Achtung Verjährung! Sammelklage gegen Barclays? (03.05.2010)
X1 Global Index Zertifikate und K1 Fund
 
Goldman Sachs wegen Anlegerbetrugs verklagt (27.04.2010)
Wertpapier Abacus 2007-AC1
 
Immobilienfonds Morgan Stanley Real Estate (MSREF) in Gefahr (22.04.2010)
Kapitalmarktrecht: Immobilienfonds
 
GRE Global Real Estate AG zum Schadensersatz verurteilt (16.04.2010)
stille atypische Gesellschaftsbeteiligungen
 
Erfolge für CSA Anleger - CSA Beteiligungsfonds AG & Co. KG, Frankonia Sachwert AG (Deltoton AG), Südwestrenta u.a (27.03.2010)
Neue Urteile und Vorlage EuGH
 
Fristlose Kündigung im Arbeitsrecht: Verdacht des Arbeitgebers kann genügen (26.03.2010)
Bundesarbeitsgericht zur Verdachtskündigung
 
Lehman Brother: Schadensersatz vom Lehman-Vorstand und Wirtschaftsprüfer als Sammelklage? (13.03.2010)
Neue Hoffnung für geschädigte Lehman-Anleger: JUSTUS Rechtsanwälte prüfen Erfolgsaussichten einer Schadenersatzklage in den USA
 
Widerruf von Lebensversicherungen und Geld zurück? BGH Urteil vom 29.07.2009 (10.03.2010)
Unbefristetes Widerrufsrecht für Lebensversicherungen und Rentenversicherungen
 
Flugzeug-Fonds: HCI Capital AG steckt in Schwierigkeiten (01.03.2010)
Anleger sollten jetzt Schadenersatzansprüche prüfen lassen!
 
DKB Bank und R&R First Konzept: Schadenersatz für "Schrottimmobilien" (24.02.2010)
Landgericht Berlin verurteilt DKB Bank
 
MSF Master Star Fund Deutsche Vermögensfonds I AG & Co. KG – Prospektfehler höchstrichterlich festgestellt (23.02.2010)
Erfolg für Anleger: Kammergericht und BGH bestätigen Prospektfehler!
 
Widerruf und Geld zurück? EuGH entscheidet über CSA, Deltoton u.a. Fondbeteiligungen (19.02.2010)
Widerrufsbelehrungen bei CSA-Fonds und Immobilienfonds sind oft unrichtig
 
„Global View“ Riesenrad-Fonds: Insolvenz droht (10.02.2010)
DBM Fonds Invest : Fonds Global View Great Wheel Beteiligungs GmbH & Co. KG
 
Lehman Brothers: Klage gegen Rating-Agenturen (10.02.2010)
Mitverschulden der Rating-Agenturen an der Finanzkrise?
 
Lehman-Anleger gewinnt gegen Dresdner Bank; Verjährung droht Ende Februar 2010! Ombudsmannverfahren (06.02.2010)
Anleger sollten sofort ein Schlichtungsverfahren durchführen!
 
Betriebsratsanhörung bei Kündigungen (25.01.2010)
Betriebsrat: ordnungsgemäße Anhörung
 
Hemmung der Verjährung durch Schlichtungsverfahren (21.01.2010)
BGH Urteil vom 22.09.2009
 
Flugzeugfonds Krise : Anleger müssen Steuern nachzahlen! (20.01.2010)
Urteil des Bundesfinanzhofs vom 26. Juni 2007 (Az.: IV R 49/04)
 
Fachanwalt für Bank– und Kapitalmarktrecht (19.01.2010)
Fachanwaltschaften: Bankrecht, Kapitalanlagerecht
 
Die EdW und die Phönix Kapitaldienst-Insolvenz: EdW verweigert Entschädigungen wohl zu Unrecht (16.01.2010)
Hoffnung für Phoenix - Anleger
 
Hoffnung für Lehman-Opfer: Rechtsschutzversicherungen müssen in vielen Fällen zahlen! (14.01.2010)
Risikoausschluss für Spekulationsgeschäfte nicht anwendbar
 
Schiffsfonds in der Krise: Dr.Peters Cape Henry, MS Paula Schifffahrtsgesellschaft mbh & Co. KG, Cape Hatteras, Cape Byron u.A (13.01.2010)
Müssen Anleger Ausschüttungen zurückzahlen?
 
Cobold und Colibri Anleihen (19.12.2009)
Wie Anleger ihr Geld retten können
 
JUSTUS reicht GASAG Sammelklage Ende des Jahres ein! (17.12.2009)
Gasag Kunden können sich noch bis zum 24. Dezember 2009 beteiligen!
 
Kündigung einer Lebensversicherung oder Rentenversicherung (15.12.2009)
Hohe Stornokosten und zu niedrige Rückkaufswerte im Falle der Kündigung einer Lebensversicherung
 
Mediastream IV/ Mediastream Vierte Film GmbH & Co. Beteiligungs-KG (15.12.2009)
Anspruch auf Schadensersatz wegen unzureichender Aufklärung im Rahmen der Anlagevermittlung
 
Filmfonds Kaledo und Montranus: Verjährung der Ansprüche droht zum 31. Dezember 2011!! Linovo, Macron, Hannover Leasing, KGAL, LHI (14.12.2009)
Anleger sollten schnell handeln
 
CIT-Bank: größte Bank-Pleite seit Lehman Brothers (08.12.2009)
Weniger Auswirkung auf europäischen Finanzmarkt
 
Die krankheitsbedingte Kündigung (02.12.2009)
Arbeitsrecht: Kann der Arbeitgeber bei Krankheit kündigen?
 
Dubai Oil Industries/ Real Estate & Oil/ Saxonia Sparkasse (01.12.2009)
Großer Kapitalanlagebetrug bahnt sich an!
 
Wettbewerbsklauseln im Arbeitsvertrag; Verschwiegenheitsklauseln und Wettbewerbsverbote (30.11.2009)
Arbeitsrecht und Wettbewerbsverbote
 
K1 Fonds: Initiator Kiener in U-HAft; X1 Global Index Zertifikat, K1 Global Sub Trust, K1 Invest Ltd, K 1 Invest und die K1-Vienna-Life-Global-Hedgefonds-Police (17.11.2009)
Kapitalanlagebetrug: Initiator Helmut Kiener in U-Haft
 
Clerical Medical (CMI) mit Wealthmaster muss Schadensersatz zahlen (17.11.2009)
Lebensversicherung oder Rentenversicherung gekoppelt mit Bankdarlehen
 
Die Änderungskündigung im Arbeitsrecht (11.11.2009)
Kündigung und Angebot zu geändertem Arbeitsvertrag
 
Kündigungsschutzklage, Fristen und Abfindung (10.11.2009)
Arbeitsrecht: Übersicht zur Kündigungsschutzklage
 
Mediastream I, II und III: Verluste aberkannt! (04.11.2009)
Bank- und Kapitalmarktrecht: Mediastream
 
Arbeitsrecht: Betriebsübergang und Kündigung; § 613 a BGB (03.11.2009)
Folgen eines Betriebsübergangs und Kündigungsverbot
 
Global View Great Wheel Beteiligungs KG: Riesenrad läuft nicht rund! (03.11.2009)
Bankenhaftung: Global View Great Wheel Fonds
 
Cinerenta Medienfonds: Anlegeransprüche drohen Ende 2009 zu verjähren! (26.10.2009)
OLG München verurteilt Wirtschaftsprüfer zum Schadenersatz
 
Scheinselbstständigkeit und tatsächliche selbstständige Tätigkeit (26.10.2009)
Arbeitsrecht: Ceckliste und Abgrenzung
 
Kündigungsschutzklage auch bei Kleinbetrieben - sog. kleiner Kündigungsschutz (26.10.2009)
Arbeitsrecht: Gibt es auch einen Schutz gegen Kündigungen vom Kleinbetrieb?
 
Bankrecht: Kreditkartenbetrug: Bank muss zahlen (14.10.2009)
Urteil des AG München vom 16.02.2009, AZ 242 C 28708/08
 
Schiffsfonds: Sanierung und Nachschusspflichten (09.10.2009)
Betroffene Containerschiffe: Wehr Weser, Wehr Elbe, Hanse Spirit und Hanse Vision u. a.
 
Kaledo, Montranus, Mediastream, Linovo und MACRON Medienfonds: gute Erfolgsaussichten bei Rückabwicklung (05.10.2009)
Kapitalanlagerecht: Anleger können Schadenersatzansprüche geltend machen
 
GASAG Sammelklage: Justus bereitet Gasag-Klage vor (01.10.2009)
BGH stellt Unwirksamkeit der Gaspreiserhöhungen fest
 
Hannover Leasing, KGAL, LHI: Anlegern von Medienfonds drohen Steuernachzahlungen (21.09.2009)
Kapitalanlagerecht: Medienfonds
 
Lehman Insolvenzanmeldungen und Fristen (09.09.2009)
Lehman Anleger müssen wichtige Fristen beachten
 
Verhaltensbedingte Kündigung ohne Abmahnung? (19.08.2009)
Rechtsanwalt für Arbeitsrecht: BAG, Urteil vom 23.06.2009, 2 AZR 283/08
 
Lehman-Opfer: Erfolgsaussichten einer Klage (12.08.2009)
Statistische Auswertung von 350 Lehman Brother – Fällen
 
Bei Medienfonds der KGAL, LHI, Hannover Leasing, u.a. drohen erhebliche Steuernachzahlungen (11.08.2009)
Anleger können Schadenersatzansprüche geltend machen!
 
Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag und Sperrfrist, § 144 Abs. 1 Nr. 1 SGB III (03.08.2009)
Arbeitsrecht Berlin: Der Aufhebungsvertrag Teil II
 
Arbeitsrecht Berlin: Der Aufhebungsvertrag (27.07.2009)
Aufhebungsvertrag Teil I
 
Lehman Brother Zertifikate - Beratungspool; kostenfreie Beratung, Erste Urteile (22.07.2009)
Kostenfreie Erstberatung, Newsletter und Musterverfahren
 
Arbeitsrecht: Der Entgeltfortzahlungsanspruch (21.07.2009)
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
 
Leasing, Leasingvertrag, Leasingrecht (15.07.2009)
Abhandlung über das Leasing als besondere Form der Finanzierung
 
Arbeitsrecht: Abfindung nach Kündigung (14.07.2009)
Wann steht dem Arbeitnehmer eine Abfindung zu?
 
Zertifikate Cobold und Colibri können von den positiven Lehman - Urteilen profitieren! (09.07.2009)
Kapitalanlagerecht: Cobold und Colibri Anleihen
 
Akzenta AG meldet Insolvenz an! Strafurteile gegen den Vorstand (07.07.2009)
Bank- und Kapitalmarktrecht: Akzenta AG
 
Kündigung des Leiharbeitsvertrages, Zeitarbeit, Arbeitnehmerüberlassung (06.07.2009)
Arbeitsrecht Berlin: Zeitarbeit Leiharbeit und Kündigung
 
Arbeitsrecht Berlin: Kurzarbeitergeld wird befristet für 24 Monate gezahlt (06.07.2009)
Kurzarbeit und Missbrauchsfälle
 
Arbeitsrecht und Mobbing: Was tun bei Mobbing? (25.06.2009)
Mobbing am Arbeitsplatz
 
Arbeitsrecht: Zwangspensionierung europarechtswidrig? (23.06.2009)
Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Berlin: EuGH zur Pensionierung und Altersdiskriminierung
 
Verbraucherinsolvenz und Selbstständigkeit? (20.06.2009)
Rechtsanwalt für Insolvenzrecht Berlin
 
Privatinsolvenz / Verbraucherinsolvenz Berlin: Welche Gegenstände sind pfändbar? (11.06.2009)
Verbraucherinsolvenz und Lebensgefährte, Auto, Lebensversicherung, Rente, Arbeitsentgelt, Taschenpfändung
 
Lehman Brothers: Entschädigung der Citibank annehmbar? (05.06.2009)
Bank- und Kapitalmarktrecht: Vergleichsangebot der Citibank an Lehman Opfer
 
Verfallen die Urlaubsgeldansprüche bei langwieriger Krankheit? (05.06.2009)
Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Berlin: Urlaub, Urlaubsgeld
 
Arbeitsrecht: Urlaubsanspruch; Wieviel Urlaub steht einem Arbeitnehmer zu? (27.05.2009)
Rechtsanwalt für Arbeitsrecht: Bundesurlaubsgesetz
 
Lehman Brothers: Erste gerichtliche Vergleiche und erste mündliche Verhandlung gegen die Postbank (24.05.2009)
Kapitalanlagerecht: Gute Nachrichten für Lehman Brothers Anleger
 
Die arbeitsrechtliche Kündigung, Kündigungsfristen und Voraussetzungen (22.05.2009)
Arbeitsrecht: Kündigungsfristen und Wirksamkeitsvoraussetzungen
 
Kündigungsschutzklage und Kündigungsschutz im Arbeitsrecht (22.05.2009)
Kündigungsarten, Kündigungsgründe, Kündigungsschutzklage
 
Lehman Brothers: erfolgreiches Urteil für Lehman-Anleger (29.04.2009)
Urteil des LG Frankfurt gegen 1822 direkt
 
Lehman-Pleite: Heißer Frühling wird mehr Rechtssicherheit für Lehman-Anleger bringen (28.04.2009)
Bank- und Kapitalmarktecht: Lehman Brothers Zertifikate
 
CSA (Capital Sachwert Alliance): Widerruf und Rückabwicklung des Vertrages (28.04.2009)
Bank- und Kapitalmarktrecht: CSA Beteiligungsfonds AG & Co. KG
 
Kaufangebot für Lehman-Zertifikate von der Andria Capital AG (15.04.2009)
Lehman Brothers Zertifikate
 
(FAQ) Fragen der Anleger in Lehman Brother Zertifikaten (28.03.2009)
Lehman Brother Zertifikate: 9 Fragen 9 Antworten
 
Phoenix Scheingewinne müssen grundsätzlich versteuert werden (28.03.2009)
Strafbefreiende Selbstanzeigen für Phoenix Anleger werden immer dringender
 
Neue Hoffnung für Anleger (28.03.2009)
Gesetzesentwurf zum Bank- und Kapitalmarktrecht
 
Arbeitsrecht: Insolvenz und Insolvenzgeld (28.03.2009)
Rechtsanwalt für Arbeitsrecht: Wenn der Arbeitgeber zahlungsunfähig wird
 
Arbeitsrecht: Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld (§§ 169 ff. SGB III) (28.03.2009)
Wenn der Arbeitgeber Kurzarbeit anordnet!
 
Akzenta AG Anleger erhalten Schadenersatz (28.03.2009)
Kapitalmarktrecht: Akzenta AG
 
Verbraucherinsolvenz Schuldnerberatung Insolvenzrecht (27.03.2009)
Privatinsolvenz: kostenfreie telefonische Erstberatung: 030-44044966
 
Hamburger Sparkasse zahlt Schadensersatz an Lehman-Geschädigte (24.02.2009)
Kapitalanlagerecht: Neues von den Lehman Brothers
 
BGH urteilt in Sachen Phoenix Scheingewinne! Insolvenzverwalter will nun auch die Einlagen und Provisionen zurück. (24.02.2009)
BGH Urteil vom 11.Dezember 2008 und Folgen für Anleger und Vermittler
 
Modernisierung bei Verkauf des Grundstückes (24.02.2009)
Miet- und Wohnungseigentumsrecht; Modernisierungsmaßnahmen und Duldungsspflicht des Mieters
 
Eigentümerwechsel bei Mietwohnungen (24.02.2009)
Kauf bricht nicht Miete!
 
Mietverträge: Kündigung, Kündigungsgrund, Nachmieter und Fristen (24.02.2009)
Rechtsanwältin für Mietrecht in Berlin Prenzlauer Berg
 
Dresdner Bank muss Zertifkate-Anleger entschädigen! „Ein weiteres positives Signal für die Lehman Opfer!“ (09.02.2009)
News Lehman Brothers Zertifikate (02/09)
 
Chapter 11 - Lehman Brothers, Fristen und Anmeldeverfahren (1/09) (14.01.2009)
Wir übernehmen auch die Anmeldungen: Lehman Chapter 11 und SIPC Verfahren
 
Rechtsanwaltsfachangestellte/r (ReNo) gesucht (05.01.2009)
 
Lehman Brothers: 5. "Stammtisch" Berliner Lehman Anleger am 08.01.2009 (23.12.2008)
News: lehman-zertifikatschaden.biz
 
Phoenix, EDW, Rechtsverfolgungspool Dr. Puckler und Verjährung (22.12.2008)
Achtung! Teile der Ansprüche verjähren zum 31.12.2008
 
Beratungspool Lehman Brothers: Urteil gegen Citibank für Zertifikate Anleger! (05.12.2008)
Richtungsweisendes Urteil für Lehman Zertifikate - Anleger
 
Lehman-Zertifikate: Erstes Urteil im Fall Lehman Brothers (02.12.2008)
Kein Urteil mit Signalwirkung
 
Kapitalanlagerecht: Brandneues BGH-Urteil konkretisiert Pflichten des Anlageberaters! (28.11.2008)
Beratungspflichten des Anlageberaters
 
Lehman Brothers - Newsletter 2/08: Insolvenzverfahren und Bankenhaftung (17.11.2008)
Insolvenzfristen und Kenntnis der Banken vom Desaster bei Lehman Brothers?
 
VIP-Medienfonds-Anleger sollten vor Ende des Jahres handeln – gute Chancen wegen Musterverfahren gegen Commerzbank u.a. (17.11.2008)
VIP Medienfond und Musterverfahren
 
DOBA Immobilienfonds zur Zahlung verurteilt! (14.11.2008)
Kapitalanlagerecht: geschlossene Immobilienfonds
 
Phoenix Insolvenzverfahren: Sensationelles Urteil für Phoenix-Anleger! Insolvenzverwalter ist nicht klagebefugt. (13.11.2008)
Kapitalanlagerecht: Urteil des LG. Baden-Baden vom 28.10.2008
 
Medienfonds: OLG Oldenburg stärkt Rechte der Medienfonds-Anleger (03.11.2008)
VIP Medienfonds, Equity Pictures AG, Apollo, Cinerenta, Vif Filmfonds
 
Entschädigung oder Schadenersatz für Lehman Brothers Anleger? BaFin stellt am 28.10.2008 Entschädigungsfall fest! (28.10.2008)
Lehman: Entschädigung oder Schadenersatz
 
Lehman Brothers Zertifikate: Justus Rechtsanwälte reichen erste Klagen gegen Citibank und Dresdner Bank ein! (13.10.2008)
Lehman Brothers Anleger - Beratungspool und Musterverfahren
 
Erfolgshonorar: Vereinbarung seit dem 1.Juli 2008 möglich (13.10.2008)
Justus Rechtsanwälte Berlin: Alles zum Erfolgshonorar
 
Terminsvertretung ; Terminsvertreter; Korrespondenzanwalt für Berlin (07.10.2008)
Service für Rechtsanwälte: Terminsvertreter in Berlin und Brandenburg
 
Lehman Brothers Inc. nach Insolvenz an Barclay verkauft! (04.10.2008)
Kapitalanlagerecht: Lehman Brothers Zertifikate
 
Lehman Brothers Zertifikate: Hohes Risiko von Zertifikaten wird jetzt deutlich (24.09.2008)
Kapitalanlagerecht: Lehman Brothers Zertifikate - Anlegern droht Totalverlußt! Haften die Banken für die Lehman Insolvenz?
 
Hannover Leasing Fonds, Montraus Zweite, Montrnus Dritte, Kaledo: Anleger drohen hohe Steuernachzahlungen (23.09.2008)
Kapitalanlagerecht: Medienfonds und Steuernachzahlungen
 
Arbeitsrecht Berlin: Berliner Angestellte des Öffentlichen Dienstes und in Krankenhäusern können auf mehr Geld hoffen! (17.09.2008)
Ungleichbehandlung hinsichtlich Vergütung nach dem Bundesangestelltentarif (BAT) allein nach Altersstufen ist diskriminierend
 
MSF Master Star Fund Deutsche Vermögensfonds I AG & Co. KG: Verurteilung der Prospektverantwortlichen zu Schadensersatz (17.09.2008)
Kanzlei für Kapitalanlagerecht: Prospekthaftung auch ohne Übergabe des Prospekts; Insolvenz der Gesellschaft
 
Gesellschafter eines geschlossenen Immobilienfonds haften der Bank nicht bei unwirksamer Vollmacht (17.09.2008)
Bank- und Kapitalmarktrecht: BGH, Urt. vom 17.6.2008 – XI ZR 112/07
 
Arbeitsrecht: Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG): Entschädigung nach dem AGG wegen Benachteiligung einer Schwangeren (11.09.2008)
AGG gilt auch für befristete Verträge
 
Karriere (11.09.2008)
Stellenangebote, Ausbildung und Praktikum für Volljuristen, Referendare, studentische Mitarbeiter, Auszubildende und Umschüler zur ReNo, Praktikanten
 
Akzenta AG - Betrug; Justus Rechtsanwälte reichen Klagen ein (03.09.2008)
Vorstand der Akzenta AG wegen Betruges verurteilt; Anleger sollten ihre Anspüche geltend machen!
 
Weihnachtsgeld; betriebliche Übung und doppelte Schriftformklausel im Arbeitsvertrag (02.09.2008)
Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Berlin:
 
Care Life Fonds; Care Life Investment Trust II AG & Co. KG: Schadenersatz für Anleger! (29.08.2008)
Kapitalanlagerecht: Care Life Trust AG & Co.KG und Care Life Services AG
 
Arbeitsrecht: Schadenersatz wegen Wettbewerbsverstößen unterliegen kurzer Verjährung (28.08.2008)
Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Berlin: Wettbewerbsverstöße
 
Nachbarschaft24.net und Netsolution FZE: Abbofallen im Internet (21.08.2008)
Medienrecht: Fernabsatzgesetz, Vertragsschluss und Widerrufsbelehrung
 
CSA Fonds; CSA Beteiligungen: Volle Rückabwicklung bei Capital Sachwert Alliance? (21.08.2008)
Rechtsanwalt für Kapitalanlagerecht: CSA Beteiligungsfonds
 
Kündigungsschutzklage: Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes (19.08.2008)
Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Berlin: Neues zur Darlegungslast beim Kündigungsschutz
 
Südwestrenta Plus: ein gefährliches Anlagemodell? Südwest Finanz Vermittlung AG (08.08.2008)
Kapitalanlagerecht: atypische Gesellschaftsbeteiligungen bei der "Südwestrentaplus"
 
Umbau Sanierung Eberswalder Straße/Danziger Str; Parkraumbewirtschaftung; Entschädigungsansprüche der Anlieger (08.08.2008)
Interessengemeinschaft der Anlieger Eberswalder- und Danziger Straße
 
Insolvenz der Göttinger Gruppe/ Securenta AG: Insolvenzverwalter Knöpfel legt Amt nieder, Prof. Rattunde übernimmt (04.08.2008)
Kapitalanlagerecht: Anleger sollten ihre Forderungen bis zum 30.09.2008 anmelden!
 
Rundschreiben der Akzenta AG vom 18. Juli 2008 (04.08.2008)
Kapitalanlagerecht: Akzenta AG, Bonusplan GmbH, Job GmbH, PVZ GmbH
 
Equity Pictures Medienfonds GmbH & Co.KG in Schwierigkeiten (04.08.2008)
Kapitalmarktrecht: Steuerfahndung prüft Equity Pictures Medienfond
 
Familienzusammenführung: Nachzug von minderjährigen Kindern von Ausländern zu in Deutschland lebenden Eltern (04.08.2008)
Rechtsanwältin für Ausländerrecht: Regelungen nach § 32 Aufenthaltsgesetz
 
Straßenausbau: Erschließungsbeiträge im Beitrittsgebiet (08.07.2008)
Verwaltungsrecht: Rechtslage nach dem Urteil des BVerwG vom 11. Juli 2007
 
VIP Medienfond - Schlichtungsantrag - Anleger sollten bis zum 30.06.2008 handeln! (27.06.2008)
Bis einschließlich zum 30.06.2008 kann die Verjährung gehemmt werden
 
VIP Medienfonds 4 -Verjährung droht zum 30.06.2008 – Urteil des Landgerichts Hannover (13.06.2008)
VIP Medienfond: erfolgreiche Urteile gegen die Commerzbank AG
 
Medico Immobilienfond Nr. 30 in Notlage – Anleger setzen außerordentliche Gesellschafterversammlung durch. (06.06.2008)
Kapitalmarktrecht: Medico Immobilienfonds; LG Düsselddorf verurteilt Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG zu Schadenersatz
 
Göttinger Gruppe/Securenta Fristverlängerung und Beraterhaftung (04.06.2008)
Kapitalanlagerecht: Forderungsanmeldung bis zum 30.09.2008 möglich; Verjährung bei Beraterhaftung
 
Göttinger Gruppe, Insolvenzverfahren und Steuernachzahlungen (04.06.2008)
Stellungnahme zum Rundschreiben des Insolvenzverwalters
 
VIP 4 Medienfonds-Anleger gewinnen auch in Berufung; Kapitalanlagerecht (22.05.2008)
Berufungsurteil des OLG München vom 19. Mai 2008
 
Verjährung im Kapitalanlagerecht, insb. aus Beratungsfehlern und Prospekthaftung; (16.05.2008)
Justus Rechtsanwälte Berlin: Verjährung am Beispiel des Medienfonds VIP 4
 
Akzenta AG: Neue Urteile des LG München geben Anlegern Hoffnung (06.05.2008)
Rechtsanwalt für Kapitalanlagerecht: Strafverfahren gegen den Akzenta Vorstand dauert dagegen noch an
 
Cinerenta Medienfonds II und III sowie Hannover Leasing GmbH & Co. KG in Schwierigkeiten (06.05.2008)
Rechtsanwalt für Kapitalmarktrecht Berlin: Cinerenta Medienfond II und III
 
Leasingrecht: Abhandlung über das Leasing als besondere Form der Finanzierung (01.04.2008)
Arten und steuerliche Aspekte des Leasings
 
Vif 3: BGH entscheidet pro Anleger des Filmfonds Vif 3 (Vif Babelsberger Filmproduktion Dritte KG) (21.03.2008)
Justus Rechtsanwälte Berlin: Neues in Sachen Film- und Medienfonds
 
Phoenix und Staatshaftung: Haftet der Staat für Betrug an Phoenix Anlegern? (17.03.2008)
Kapitalanlagerecht: Phoenix Kapitaldienst GmbH, Entschädigung und Staatshaftung
 
Staatshaftung für Schrottimmobilien? (15.03.2008)
Justus Rechtsanwälte Berlin: Hoffnung für Anleger von Schrottimmobilien / Staatshaftung
 
BAföG- Neuregelungen ab 2008 (06.03.2008)
Kinderbetreuungszuschlag als Vollzuschuss
 
AEGIS Fund Ltd. Class C; Justus Rechtsanwälte reichen erste Klagen ein (04.03.2008)
Kapitalanlagerecht: Aegis Fund Ltd; Hedgefonds
 
Verbraucherinsolvenz: DAV fordert Nachbesserung der Reform (29.02.2008)
Verbraucherinsolvenz; Beratungshilfe aussergerichtliche Schuldenbereinigung
 
Phoenix: Insolvenzverwalter verliert Klagen; Gute Nachrichten für Anfechtungsopfer (20.02.2008)
Kapitalanlagerecht: Anleger können mit Schadenersatzforderungen gegen Scheingewinn aufrechnen
 
VIP Medienfond 4 und Teilkündigung der HypoVereinsbank (12.02.2008)
Kapitalanlagerecht:VIP Medienfond 4, Ausschüttung der HypoVereinsbank
 
Futura Finanz insolvent; Auswirkungen auf Anleger der Capital Sachwert Alliance (CSA), Deltoton, Frankonia (11.02.2008)
Kapitalanlagerecht
 
Arbeitsrecht Berlin: Bereitschaftsdienste und wöchentliche Höchstarbeitszeit nach dem Arbeitszeitgesetz (06.02.2008)
Rechtsanwalt Knud Steffan zum Arbeitsrecht: Arbeitszeitgesetz; Bereitschaftsdienste; §§ 3, 7 ArbZG
 
Deinböck AG: Insolvenzverwwalter fordert Anleger zur Rückzahlung von Entnahmen auf; Bank- und Kapitalmarktrecht (05.02.2008)
Insolvenzverfahren Deinböck Immobilien AG
 
VIP Medienfond 4: Ergebnis der Gesellschafterversammlung des VIP Medienfond 4 (18.12.2007)
VIP Medienfonds 3 und 4, vom Garantiefond zum Wackelkandidaten
 
Arbeitsrecht: Beschäftigung und Arbeitsschutz von Minderjährigen (06.12.2007)
Rechtsanwalt Knud Steffan: Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen
 
VIP Medienfonds: Nur noch wenige Tage bis zur Gesellschafterversammlung (04.12.2007)
VIP Mediendonds 3 und 4
 
Anfechtungen der Phoenix Scheingewinne durch Insolvenzverwalter Schmitt (26.11.2007)
Rechtsanwalt Steffan zum Kapitalanlagerecht: Neue Urteile zu Gunsten der Anleger
 
VIP-Medienfonds Verantwortliche verurteilt! (15.11.2007)
Kapitalanlagerecht: VIP-Medienfonds 3 und 4; Urteil vom 13.11.2007 im Strafverfahren vor dem Landgericht München
 
Informationsveranstaltung der VIP Medienfonds 3 und 4 (07.11.2007)
Anlegerrecht; Verjährung der Ansprüche aus den VIP Medienfonds 3 und 4
 
J. Deinböck Berlin-Mitte GbR: die Gesellschafterversammlung vom 5.10.2007 (06.11.2007)
Kapitalanlagerecht: Deinböck Berlin- Mitte GBR, geschlossene Immobilienfonds
 
Widerrufsrecht bei Messekäufen (17.10.2007)
Kaufverträge auf Messen
 
J. Deinböck Berlin-Mitte GbR (DCM/Deinböck) will Nachschusspflicht für Anleger beschließen! (27.09.2007)
Außerordentliche Gesellschafterversammlung am 5.10.2007 in München
 
Neues zu Schönheitsreparaturen (17.09.2007)
Mietrecht: Unwirksamkeit von Endrenovierungsklauseln
 
Vermittlung von Hedge-Fonds in Deutschland erlaubt (15.08.2007)
Kapitalnalagerecht: Hedgefonds
 
Aegis Fund (Hedgefonds): Klagen auch in Deutschland möglich (15.08.2007)
Aktienrecht: Aegis Fund Class C, Hedgefonds
 
LAM AG: Betrugsvorwürfe und Klage auf Schadenersatz (15.08.2007)
Anlegerrecht: LAM AG
 
Göttinger Gruppe / Securenta: Fristen zur Insolvenzanmeldung * Forderungsanmeldung (03.08.2007)
Aktuelle Mandanteninformation zur Insolvenzeröffnung / Forderungsanmeldung
 
First Real Estate Grundbesitz GmbH in Insolvenz! (28.07.2007)
Kapitalanlagerecht: Anleger sollten Ansprüche gegen Dritte prüfen
 
HEDGEFONDs? Definition, Vermittlung, Ansprüche (28.07.2007)
Kapitalanlagerecht: Aegis-Fund und Co
 
Göttinger Gruppe und Securenta AG stellen Insolvenzantrag (11.06.2007)
vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet; JUSTUS gründet Rechtsverfolgungspool für Anleger
 
Es ist "5 vor 12" für Anleger der Göttinger Gruppe/Securenta - Haftbefehle gegen Vorstand (05.06.2007)
JUSTUS Rechtsanwälte Berlin zu einem der größten Finanzskandale des grauen Kapitalmarktes
 
Apollo Medienfonds 1-5 in der Kritik (23.05.2007)
Kapitalanlagerecht; Apollo Medienfonds
 
GdbR KS-INDEX-IMMOFONDS soll aufgelöst werden (23.05.2007)
Anleger sollten ihre Einlagen sichern
 
BaFin ordnet Abwicklung der Einlagengeschäfte der Sachwert-Capital GmbH an (23.05.2007)
Anlegerrecht; Sachwert-Capital GmbH SWC
 
Abzug von Abschlusskosten von der betrieblichen Altersvorsorge ist rechtswidrig; Zillmer-Verfahren (17.05.2007)
Arbeitsrecht Rechtsanwalt Knud Steffan: gezillmerte Verträge sind unzulässig
 
Anleger der LAM AG sollten ihre Ansprüche sichern (17.05.2007)
Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Kapitalanlagebetrug
 
Ausgleichsbetrag beim Immobilienkauf in Sanierungsgebieten gemäß § 154 BauGB (13.05.2007)
Rechtsanwalt Knud Steffan: Eigentümer sollten sich gegen hohe Sanierungsausgleichsbeträge wehren!
 
AEGIS FUND Ltd. löst Fonds Class-C auf (22.04.2007)
Anlegerrecht: Aegis Fund Ltd.; Fonds Class-C
 
Akzenta-Anleger können auf sichergestelltes Vermögen der Akzenta AG zugreifen (03.04.2007)
Anlegerrecht: Akzenta AG; dinglicher Arrest; Eilverfahren
 
EuGH-Urteil: Anleger von EU-Aktiengesellschaften können rückwirkend Steuererstattungen verlangen (26.03.2007)
Kapitalanlagerecht * Steuerrecht: aktuelles Urteil des EuGH
 
BGH-Urteil bringt Hoffnung für Käufer von "Schrottimmobilien" bei der Badenia Bausprarkasse (25.03.2007)
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht: Badenia Bausparkasse
 
Vorstand der Deinböck AG stellt Insolvenzantrag (25.03.2007)
Kapitalanlagerecht: Deinböck AG
 
Insolvenzverwalter der Phoenix Kapitaldienst GmbH verklagt Anleger auf Rückzahlung sog. Scheingewinne; §§134, 143 InsO (09.03.2007)
Kapitalanlagerecht: Phoenix GmbH
 
Rechtsanwaltsfachangestellte /r (03.03.2007)
Wir suchen Auzubildende/r zur ReNo ab August 2007
 
Frankonia Sachwert AG, Initiator der Capital Sachwert Alliance-Fonds (CSA) in Deltoton AG umbenannt (20.02.2007)
Kapitalanlagerecht: Capital Sachwert Alliance- Beteiligungsfonds CSA
 
Göttinger Gruppe veräußert Tochtergesellschaft Gutingia Lebensversicherung AG (09.02.2007)
Göttinger Gruppe in Zahlungsschwierigkeiten? Klage auf Schadenersatz?
 
Göttinger Gruppe muss ordnungsgemäße Aufklärung beweisen (09.02.2007)
Aktuelles Urteil des BGH zur Beweislast
 
Göttinger Gruppe * Securenta * Verjährung (09.02.2007)
Ansprüche gegen die Göttinger Gruppe nach OLG-Urteil nicht verjährt!
 
Volljurist/in oder Steuerberater/in zunächst in Bürogemeinschaft oder freier Mitarbeit gesucht (29.01.2007)
Karriere: Wachsen Sie mit uns !
 
Neues von den VIP Medienfonds; Victory Medienfond; Equity Pictures AG; Apollo Medienfonds (13.12.2006)
Kapitalanlagerecht: Anleger müssen mit erheblichen Steuernachforderungen rechnen
 
Widerrufsbelehrung von Ebayhändlern meißt unrichtig; Abmahnungen drohen (19.11.2006)
Rechtsanwalt Knud Steffan zum Internetrecht; Widerrufsrecht für Verbraucher 1 Monat
 
Futura Finanz muß für Frankonia Beteiligungen Schadenersatz zahlen (27.10.2006)
Kapital- und Anlagerecht; Futura Finanz; Frankonia Sachwert AG
 
Schönheitsreparaturen bei Mieträumen (25.10.2006)
Mietrecht: Starre Fristenregelung auch für Gewerberaummietverträge unwirksam?
 
WEBSITE-CHECK; vom Impressum bis zur Inhaltskonrolle (20.10.2006)
Internetrecht; Wie muss eine homepage aussehen?
 
Steuernachzahlungen bei Göttinger Gruppe/Securenta AG; Steuern und Sammelklagen (11.10.2006)
Finanzämter erlassen Änderungsbescheide; Das Märchen von der Sammelklage/Musterverfahren
 
BGH: Zum Schonvermögen beim Elternunterhalt (06.10.2006)
Familienrecht; Unterhaltspflicht für die Eltern eingeschränkt
 
BGH: Haftung der Bank wegen Fehlberatung beim Erwerb geschlossener Immobilienfonds (z.B. WGS Fond) (06.10.2006)
Bank- Kapitalanlagerecht; geschlossener Immobilienfond
 
Mieterhöhungsverlangen - Wie kann sich der Mieter gegen eine Mieterhöhung wehren? (31.08.2006)
Rechtsanwalt Knud Steffan: Mieterhöhung * Berliner Mietspiegel * Kappungsgrenze * Zustimmung
 
Film & Entertainment VIP Medienfonds 3 und 4; that´s Entertainment! (23.07.2006)
Kapitalanlagerecht: Investoren drohen erhebliche Steuernachzahlungen; Klagen auf Schadenersatz sind erfolgversprechend
 
ABMAHNUNG - WAS NUN? (19.07.2006)
Wettbewerbsrecht; Vorgehen gegen eine Abmahnung
 
Akzenta: Schadenersatzansprüche gegen die Akzenta AG (11.07.2006)
Kapitalanlagerecht: Was können Anleger tun?
 
Drei Stufen der Verbraucherinsolvenz (04.07.2006)
Insolvenzrecht: Schuldnerberatung und Restschuldbefreiung; auch für ehemalige Unternehmer!
 
Checkliste Verbraucherinsolvenzantrag (04.07.2006)
Was muss der Schuldner dem Insolvenzantrag unbedingt beifügen?
 
Phoenix Kapitaldienst GmbH ist insolvent (08.06.2006)
Kapitalanlagerecht: Welche Ansprüche können die Geschädigten geltend machen?
 
ADR Verfahren: Schiedsverfahren zur Registrierung Ihrer EU-Wunschdomain (05.05.2006)
ADR Verfahren; Regeln; Prüfverfahren EU-Domain
 
Frankonia Wert AG, Südwest-Finanz-Vermittlung Zweite AG, Südwest Finanz AG (29.04.2006)
Anleger können von den BGH-Urteilen zur Göttinger Gruppe profitieren
 
Arbeitsrecht: Weihnachtsgeld und Gratifikationen (10.04.2006)
Anspruch auf Weihnachtsgeld? Höhe, Rückzahlung und Steuer
 
Rückforderung der Beteiligungen bei der Göttinger Gruppe/Securenta AG (09.04.2006)
Kapitalanlagerecht; Anleger können die gesamten Einlagen zurückfordern
 
Alles über die Staatlichen Fördermittel (07.04.2006)
Eigenheimfinanzierung * Existenzgründung * Energie * kleine und mittelständische Unternehmen * Bildungsfinanzierung * Umweltschutz
 
Eidesstattliche Versicherung * EU Domainregistrierung * Familienname registrieren (06.04.2006)
Hier erhalten Sie schnell die eidesstattliche Erklärung zur Registrierung des Familiennamens
 
Abfindungen müssen ab 2006 voll versteuert werden (04.04.2006)
Arbeitsrecht * Abfindung * steuerliche Änderung
 
Göttinger Gruppe * Securenta AG * Verjährung * (04.04.2006)
Ansprüche gegen die Göttinger Gruppe sind nach OLG-Urteil nicht verjährt
 
Gaspreiserhöhung (18.02.2006)
Widerspruch gegen Erhöhungsankündigung
 
Fristen im Arbeitsrecht (18.02.2006)
Rechtsanwalt Knud Steffan: Fristen nach BAT - O / BAT
 
Lieber Schlichter als Richter? Die Schlichtungsordnung (18.02.2006)
Rechtsanwalt Knud Steffan: Baurecht; Bauvertrag
 


  Statistik:
 
online:  7
heute:  592
gestern:  706
gesamt:  638545