BGH: Haftung der Bank wegen Fehlberatung beim Erwerb geschlossener Immobilienfonds (z.B. WGS Fond)

Bank- Kapitalanlagerecht; geschlossener Immobilienfond

BGH: Haftung der finanzierenden Bank wegen Fehlberatung im Zusammenhang mit dem Erwerb geschlossener Immobilienfonds (z.B. WGS Fonds)

Nach mehreren Urteilen des Bundesgerichtshofs vom 25.4.2006 sind die Meinungsverschiedenheiten zwischen dem II. und XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in Fällen kreditfinanzierten Erwerbs von Anteilen an geschlossenen Immobilienfonds beigelegt.

Danach können bei Vorliegen eines "Verbundenen Geschäfts" insbesondere auch Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen gegen die finanzierende Bank geltend gemacht werden.

Ein solches "Verbundenes Geschäft" wird unwiderleglich vermutet, wenn der Kreditvertrag nicht aufgrund eigener Initiative des Kreditnehmers zustande kommt, sondern deshalb, weil der Vertriebsbeauftragte des Anlagevertreibers dem Interessenten zugleich mit den Anlageunterlagen einen Kreditantrag des Finanzierungsinstituts vorgelegt hat, das sich zuvor dem Anlagevertreiber gegenüber zur Finanzierung bereit erklärt hatte.

Das heißt, nicht nur der Vermittler haftet in diesen Fällen wegen fehlerhafter bzw. unterlassener Aufklärung, sondern auch die die Beteiligung finanzierende Bank.



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