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Beratungspool Lehman Brothers: Urteil gegen Citibank für Zertifikate Anleger!
Richtungsweisendes Urteil für Lehman Zertifikate - Anleger
Amtsgericht Leipzig verurteilt Citibank zur Zahlung von Schadenersatz aufgrund von Falschberatung beim Erwerb von Zertifikaten
Das Amtsgericht Leipzig hat entschieden, dass die Citibank Leipzig ihren Kunden Schadenersatz leisten muss, wenn diese beim Kauf von Zertifikaten falsch beraten wurden (Urteil vom 10.11.2008, Az. 115 C 3759/08).
Das Gericht war der Auffassung, dass eine Bank dann falsch berät, wenn deren Kunden eine sichere und konservative Anlageform wünschen, ihnen anschließend aber Zertifikate der Citibank mit der Bezeichnung „Premium Express Defensiv VIII Zertifikat“ empfohlen wurden. Zertifikate seien viel zu riskant, um als sichere Anlage gelten zu können. Die Citibank hätte sich für eine andere Anlageform entscheiden müssen.
Im vom Gericht zu entscheidenden Fall ging es um Eltern, die Geld für die Ausbildung ihrer Tochter sicher anlegen wollten. Das Ehepaar hatte der Bankmitarbeiterin im Beratungsgespräch deutlich gemacht, dass es auf jeden Fall eine sichere Anlage sein müsse.
Im Prozess versuchte die betroffene Bankmitarbeiterin zu erklären, dass die Kunden sich aus steuerlichen Erwägungen für eine Anlage mit hohem Zinssatz und dadurch auch risikoreichere Anlageform entschieden hätten, obwohl das ursprüngliche Anlageprofil des Paares eher konservativ ausgerichtet war. Das Gericht befand diese Aussage jedoch als unschlüssig, da es der Meinung war, dass die Mitarbeiterin sich überhaupt nicht ausreichend mit der steuerlichen Situation der Kunden beschäftigt hätte. Hätte die Bankmitarbeiterin näher nachgefragt, so wäre ihr aufgefallen, dass der von ihr angesprochene steuerliche Vorteil im konkreten Fall überhaupt nicht gegeben war.
Das Gericht stellte außerdem fest, dass alleine der Wunsch nach einer hohen Rendite nicht gegen ein konservatives Anlegerprofil spräche. Entscheidend ist letztendlich nur, dass dem Kunden eine als sicher eingestufte Kapitalanlage verkauft wurde. Ist sie das nicht, so muss die Bank den entstandenen Schaden ersetzen.
Wichtig dabei ist vor allem die Aussage des Gerichts, dass die Bank sich nicht ausreichend nach der konkreten Situation des Kunden erkundigt hätte. Die Berliner Rechtsanwaltskanzlei Justus kann dies durch ihre Erfahrung mit zahlreichen Kapitalanlegern bestätigen, welche von ihrer Bank regelrecht überrumpelt und dazu gedrängt wurden, bestimmte Zertifikate zu erwerben. Vor allem der Verkauf von Lehman-Zertifikaten stand dabei in den letzten 24 Monaten stark im Vordergrund. Es besteht die Möglichkeit, so die Vermutung der Justus Rechtsanwälte, dass die Banken von Lehman Brothers hohe Provisionszahlungen erhielten, und deshalb diese Zertifikate ihren Kunden empfahlen. Die genaue Analyse des Kundenwunsches und eine dementsprechend passende Anlageform konnte auf diese Weise natürlich nicht gefunden werden.
Die Kanzlei Justus sieht aus diesen Gründen weiter gute Erfolgschancen für falsch beratene Bankkunden, ihr verlorenes Geld auf dem Klageweg wieder zurückzuerhalten. Das oben erwähnte Urteil des Amtsgerichts Leipzig stärkt dabei die Kundenrechte. Wenn Bankkunden von ihrer Bank falsch beraten wurden, und sie zudem nicht über den Erhalt von Provisionen aufgeklärt hat, führt diese Falschberatung und Desinformation zu einem Anspruch auf Ersatz des dadurch entstandenen Schadens.
Was bedeuten diese ersten Urteile für die Anleger von Lehman Brothers Zertifikaten?
Im Gegensatz zu dem Leipziger Urteil hat das Landgericht Frankfurt a.M. kürzlich die Klage der Zertifikat-Anleger abgewiesen. Diese unterschiedlichen Urteile zeigen deutlich auf, dass die Rechtsfälle und unterschiedlichen Sachverhalte im Einzelfall betrachtet werden müssen!
Aussagen von sogenannten "Anlegerschutzvereinen oder Interessenverbänden", das alle Lehman-Anleger ihr Geld durch Klagen zurückerhalten würden, sind schlicht falsch und irreführend. Im Gegenteil muss in jedem Einzelfall genau geprüft werden, ob eine unzureichende Beratung vorliegt und diese auch nachweisbar ist.
Daher kommen zur Durchsetzung der Schadenersatzansprüche der Anleger grundsätzlich auch keine sogenannten Sammelklagen in Betracht. Jeder Anleger muss seinen Anspruch einzeln einklagen und durch Urteil titulieren lassen. Hierzu sollten alle Anleger ihren individuellen Schadensfall durch eine im Kapitalanlagerecht erfahrene und spezialisierte Kanzlei prüfen lassen und dann gegebenenfalls einklagen.
Das Urteil des Amtsgerichts Leipzig ist zumindest richtungweisend für den überwiegenden Teil der von der Kanzlei Justus Rechtsanwälte & Steuerberater vertretenden Anleger, die eine sichere konservative Anlage wünschten. Diese können nun berechtigt darauf hoffen, dass auch ihre Schadenersatzforderungen anerkannt werden.
Autor:
Rechtsanwalt Thomas Hollweck
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
JUSTUS Rechtsanwälte & Steuerberater
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin
Tel.: 030 / 440 449 66
Fax: 030 / 440 449 56
E-mail: Steffan@kanzleimitte.de
Letztes Update 05.12.2008 | Copyright© Knud J. Steffan 2012 |  | 
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