Barclaycard: Schuldenfalle revolvierende Kreditkarte
JUSTUS Rechtsanwälte: Bankrecht
Barclaycard: Schuldenfalle revolvierende Kreditkarte
Immer mehr Verbraucher geraten nun auch in Deutschland durch die Benutzung von echten Kreditkarten in die Schuldenfalle. Bei diesen sogenannten revolvierenden Kreditkarten (revolving credit cards) wird dem Kunden ein echter Kreditrahmen eingeräumt, wobei am Monatsende nur ein geringer Teil der geliehenen Beträge für die Rückzahlung abgebucht wird. Die Restbeträge häufen sich auf dem Kreditkonto an: ehe es sich der Kunde versieht, schnappt die Schuldenfalle zu und die Rückzahlung von Kredit und Zinsen gelingt nur noch durch die Inanspruchnahme eines immer höheren Kredites, der von der Bank schleichend eingeräumt wird. Die im angelsächsischen Raum weit verbreiteten echten Kreditkarten werden vor allem von der Barclays Bank, der Citibank und der Royal Bank of Scotland in Deutschland angeboten. Die Barclays Bank ist hierzulande mit ihrer Zweigniederlassung Barclaycard führend in diesem Segment.
Echte Kreditkarte: Schnäppchen oder Schuldenfalle?
Bislang sind in Deutschland unechte Kreditkarten üblich gewesen. Nach der Bezahlung mit diesen sogenannten Debitkarten (oder Chargekarten) wird der ausgegebene Geldbetrag in der Regel innerhalb eines Monats in voller Höhe vom Girokonto abgebucht.
Anders bei der echten (revolvierenden) Kreditkarte: hier wird jeden Monat nur ein Teil der ausgegebenen Beträge abgebucht; die monatliche Rückzahlung entspricht oftmals nur 5 bis 10 Prozent des geliehenen Gesamtbetrages. Der Rest der Schulden wird auf einem separaten Kreditkonto angehäuft, wo mitunter Zinssätze von über 20 Prozent anfallen.
Beim Abschluss des Kreditkartenvertrages wird dem Verbraucher suggeriert, einen Kredit zum Schnäppchenpreis zu erhalten. Die Beantragung der revolvierenden Kreditkarte ist kinderleicht und nur mit geringen oder gar keinen Gebühren verbunden. Nach einiger Zeit sieht sich der Kunde jedoch horrenden Zinssätzen ausgesetzt. Die Schuldenfalle schnappt in dem Moment zu, in dem der Verbraucher die Rückzahlung des Kredites und der angefallenen Zinsen nur noch durch die Inanspruchnahme eines immer höheren Kreditrahmens leisten kann. Als einziger Ausweg aus der Überschuldung bleibt oftmals nur die Privatinsolvenz.
Keine Prüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit – Kreditrahmen bis zu 35.000,- Euro
Antragssteller erhalten die Barclaycard ohne Prüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit; also ohne Überprüfung ihres Einkommens. So kommt es, dass selbst Studenten bereits zu Beginn des Vertrages einen Kreditrahmen bis zur Höhe von 1.000,- Euro erhalten. Barclay-Kunden berichten, dass das Kreditlimit immer, wenn man an die Grenze des Verfügungsrahmens gelangen würde, einseitig von der Bank erhöht würde. Barclays erklärte jedoch gegenüber der Zeitschrift Neon, dass eine Erhöhung des Kreditrahmens nur erfolge, wenn verschiedene Verhaltensparameter des Kunden erfüllt seien. Außerdem würde der Kunde über die Erhöhung des Kreditrahmens schriftlich informiert werden und erhielte ein sechswöchiges Widerspruchsrecht eingeräumt, sowie die Möglichkeit, die Höhe des Kreditrahmens zu senken. Für denjenigen, der seine Kreditkarten-Schulden nicht mehr aus eigener Kraft zurückzahlen kann, klingt das Angebot der Ausweitung des Kreditrahmens viel zu verlockend, als dass er dem Abstottern des Kredites und der angelaufenen Zinsen durch Inanspruchnahme weiteren Kredits widersprechen würde oder gar eine Senkung des Kreditlimits beantragen würde.
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Autor: Robert Züblin, Rechtsreferendar
Ansprechpartner:
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Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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Letztes Update 13.02.2012 | Copyright© Knud J. Steffan 2012 |

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