BaFin ordnet Abwicklung der Einlagengeschäfte der Sachwert-Capital GmbH anAnlegerrecht; Sachwert-Capital GmbH SWCDie Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 22. November 2006 die Abwicklung der unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfte der Sachwert-Capital GmbH, Graben-Neudorf, angeordnet. Ferner hat die BaFin das Unternehmen verpflichtet, ihr über die ergriffenen Abwicklungsmaßnahmen zu berichten. Tatsächlich handele es sich eigentlich um die Thomas Bickel Beteilgungsgesellschaft mbH. Mit der Annahme der Anlegergelder betrieb die Sachwert-Capital GmbH das Einlagengeschäft, ohne über die hierfür erforderliche Erlaubnis der BaFin zu verfügen. Die Abwicklungsanordnung verpflichtet die Sachwert-Capital GmbH, die angenommenen Gelder unverzüglich und vollständig an die Anleger zurückzuzahlen. Die Maßnahmen der BaFin waren erforderlich, da die Sachwert-Capital GmbH ihre unerlaubten Geschäfte nicht freiwillig innerhalb der eingeräumten Fristen abgewickelt hat. Der BaFin ist nicht bekannt, ob das Unternehmen über ausreichendes Kapital für die Rückzahlungen verfügt. Die Verfügungen der BaFin sind bestandskräftig.
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