BAföG- Neuregelungen ab 2008
Kinderbetreuungszuschlag als Vollzuschuss
Neben der Erhöhung der Förderhöchstsätze zum Herbst 2008, ist ein Kernelement der Änderung, die Vereinbarkeit von Familie und Ausbildung durch die Einführung eines Kinderbetreuungszuschlages zu fördern. Ebenso soll es BAföG- Berechtigten in Zukunft leichter fallen, eigenes Geld zur staatlichen Förderung hinzuzuverdienen.
Auch kann zukünftig ein Vollstudium in einem der EU- Staaten und der Schweiz gefördert werden.
BAföG- Neuregelungen ab 2008
Änderungen ab Januar 2008
- Auszubildende mit Kindern können während der Ausbildung einen Kinderbetreuungszuschlag zusätzlich zu ihrem Bedarfssatz erhalten. Er wird pauschal als Vollzuschuss bezahlt und beträgt für das erste Kind 113 Euro monatlich. Für jedes weitere Kind kommen 85 Euro im Monat hinzu. Der Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden. Dafür entfällt der Kinderteilerlass beim Darlehensanteil Studierender nach einer Übergangszeit von zwei Jahren nach Inkrafttreten.
- Zur Integration von Auszubildenden mit Migrationshintergrund wird die Förderungsberechtigung nach dem BAföG erleichtert. Ausländische Auszubildende, mit langfristiger Aufenthaltsberechtigung oder die schon lange in Deutschland leben und eine dauerhafte Bleibeperspektive haben, erhalten BAföG auch ohne Anknüpfung an eine vorherige Mindesterwerbsdauer der Eltern.
- Die Internationalisierung wird gestärkt durch den Wegfall der obligatorischen Orientierungsphase an einer deutschen Hochschule. Damit sind Studierende nicht mehr zum Studienbeginn in Deutschland gezwungen, sondern können auch für vollständig im europäischen Ausland absolvierte Ausbildungsgänge BAföG erhalten. Die bisher als Vollzuschuss geleisteten Auslandsförderungsbestandteile werden Studierenden künftig - wie die Inlandsförderung auch - mit hälftigem Darlehensanteil gewährt. Gefördert werden außerdem auch Praktika außerhalb Europas.
Änderungen ab Herbst 2008
- Der Förderungshöchstsatz nach dem BAföG steigt von 585 auf 643 Euro pro Monat.
- Die Freibeträge vom Einkommen der Auszubildenden, ihrer Ehegatten und Eltern erhöhen sich jeweils um 8 Prozent.
- Die Hinzuverdienstgrenze für alle Auszubildenden wird auf die Höhe der auch für sog. "Minijobs" geltenden Grenze von 400 Euro monatlich ausgedehnt. Bis zu dieser Höhe bleibt ein Verdienst somit anrechnungsfrei.
- Eine Änderung im Altenpflegegesetz stellt sicher, dass die gesetzlich vorgeschriebene Ausbildungsvergütung im Bereich der Altenpflegeberufe künftig nicht mit Hinweis auf mögliche BAföG-Förderung verweigert werden darf.
- Eine Änderung im SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) soll bewirken, dass die grundsätzliche Ausschlussregelung von Arbeitsuchenden, die eine dem Grunde nach mit BAföG förderungsfähige Ausbildung absolvieren, geöffnet wird. Das heißt, dass das Arbeitslosengeld im Einzelfall wenigstens dann zu leisten ist, wenn eine BAföG-Förderung wegen Überschreitung der Altersgrenze ausscheidet.
(Qelle: BMFSFJ - Familie)
Letztes Update 06.03.2008 | Copyright© Knud J. Steffan 2010 |

|
