Ausländerrecht


Wir können Sie u.a. in folgenden Bereichen fundiert beraten und vertreten:

• Einreise nach Deutschland, insbesondere
• Familiennachzug/Visumverfahren
• Aufenthaltsverfestigung
• Verhinderung aufenthaltsbeendender Maßnahmen einschließlich Ausweisungen
• Staatsangehörigkeitsrecht, insbesondere Einbürgerungen
• Soziale Rechte von Ausländern, insbesondere Kinder- und Erziehungsgeld
• Arbeitsgenehmigungsrecht
• Schlichtungen / Beratungen
• Verhandlungen mit Botschaften bei Ehegattennachzug
• Remonstrationen / Rügen / Widersprüche bei Versagung von Sichtvermerken zu Einreise
• Scheidungen und Familiensachen mit Bezug zum Ausländerrecht
• Gerichtsverfahren im Ausländerrecht

Ich vertrete Sie vor allen Gerichten in Berlin und Brandenburg. Es hat sich in der Praxis als ratsam erwiesen, während des laufenden Verwaltungsverfahrens anwaltliche Unterstützung zu haben, um Rechtsnachteile zu vermeiden und die eigenen Rechte umfassend wahrzunehmen. In Absprache bin ich auch bereit, Sie zur Ausländerbehörde zu begleiten und Termine mit Ihnen gemeinsam wahrzunehmen. Dies gilt auch bei Einbürgerungsangelegenheiten.

Ansprechpartnerin:
Rechtsanwältin
Claire Schennen, MBA

Eberswalder Straße 26
10437 Berlin
Tel.: 030 / 440 449 66
Fax: 030 / 440 449 56
E-mail: info@schennen-recht.de

Familienzusammenführung: Nachzug von minderjährigen Kindern von Ausländern zu in Deutschland lebenden Eltern
Rechtsanwältin für Ausländerrecht: Regelungen nach § 32 Aufenthaltsgesetz



Letztes Update 08.07.2008 | Copyright© Knud J. Steffan 2012 | Seite drucken: Ausländerrecht | Seite einem Freund senden: Ausländerrecht

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