Arbeitsrecht


Das Fachgebiet Arbeitsrecht umfasst vor allem die Bereiche:

  • Individualarbeitsrecht
  • Abschluss und Änderung des Arbeits- und Berufsausbildungsvertrages,
  • Inhalt und Beendigung des Arbeits- und Berufsausbildungsverhältnisses einschließlich Kündigungsschutz,
  • Grundzüge der betrieblichen Altersversorgung,
  • Schutz besonderer Personengruppen, insbesondere der Schwangeren und Mütter, der Schwerbehinderten und Jugendlichen,
  • Grundzüge des Arbeitsförderungsrechts und des Sozialversicherungsrechts,
  • Kollektives Arbeitsrecht
  • Tarifvertrags-, Personalvertretungs- und Betriebsverfassungsrecht,
  • Grundzüge des Arbeitskampf- und Mitbestimmungsrechts,
  • Verfahrensrecht.












     
Letztes Update 13.06.2006 | Copyright© Knud J. Steffan 2012 | Seite drucken: Arbeitsrecht | Seite einem Freund senden: Arbeitsrecht

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