Arbeitsrecht
Das Fachgebiet Arbeitsrecht umfasst vor allem die Bereiche:
- Individualarbeitsrecht
- Abschluss und Änderung des Arbeits- und Berufsausbildungsvertrages,
- Inhalt und Beendigung des Arbeits- und Berufsausbildungsverhältnisses einschließlich Kündigungsschutz,
- Grundzüge der betrieblichen Altersversorgung,
- Schutz besonderer Personengruppen, insbesondere der Schwangeren und Mütter, der Schwerbehinderten und Jugendlichen,
- Grundzüge des Arbeitsförderungsrechts und des Sozialversicherungsrechts,
- Kollektives Arbeitsrecht
- Tarifvertrags-, Personalvertretungs- und Betriebsverfassungsrecht,
- Grundzüge des Arbeitskampf- und Mitbestimmungsrechts,
- Verfahrensrecht.
Letztes Update 13.06.2006 | Copyright© Knud J. Steffan 2012 |

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