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Allianz Premium Management Fond der Commerzbank geschlossen; Justus reicht erste Klage ein
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht: Kurze Verjährung!
Allianz Global Investors Premium Management Immobilien Fond der Commerzbank geschlossen:
Die Commerzbank AG vermittelte seit dem 19.05.2008 bis zu 30.000 meißt älteren, gutgläubigen Anlegern den offenen Immoobilienfond und soll hiermit insgesamt rund 1,7 Milliarden Euro eingeworben haben. Der Fond ist derzeit geschlossen und die Bank mit ihrer Beratungspraxis in die Kritik geraten.
Die Fondgesellschaft erklärt in ihrer Mitteilung vom 27.09.2010, dass für den Immobiliendachfonds mit der ISIN DE000A0ND6C8 vorerst keine Kauf- oder Verkaufsaufträge mehr ausgeführt würden, da Anteilsscheinrückgaben in Höhe von einer Milliarde Euro die kurzfristig liquidierbaren Vermögenspositionen weitgehend aufgezehrt hätten.
Bei dem Offenen Immobilienfonds Allianz Global Investors Premium Management Immobilien-Anlage handelt es sich um einen globalen Immobiliendachfonds, der im Jahr 2008 aufgelegt wurde. Der Fonds engagiert sich maßgeblich in Offenen Immobilienfonds. Weitere Anlageobjekte sind der Erwerb von Aktien und verzinslichen Wertpapieren.
Die Hamburger Zeitung berichtet nun, dass von der Schließung des Allianz Premium Management Immobilien Fonds 27.000 Anleger betroffen sind. Der Allianz Premium Management Immobilien Fonds ist derzeit geschlossen und niemand weiß derzeit wann er und ob er wieder öffnet. Eine Wiederöffnung ist bei einem Dachfonds wie dem Allianz Premium Management Immobilien Fonds anders als bei normalen offenen Immobilienfonds nicht zwingend nach 2 Jahren vorgeschrieben.
Die Bank bekam 5 % Provision der umgeschichten Einlagen ihrer Kunden. Diesen hat die Beraterbank in vielen Fällen empfohlen, ihre alte Kapitalanlage aufzulösen und den Rückkaufbetrag in den Allianz Premium Management Immobilien Fonds zu investieren. Dieser Fonds sei sicherer und würde höhrere Renditen erbringen.
Achtung Verjährung:
Anleger sollten rechtzeitig Schadenersatzansprüche geltend machen, da die Verjährung der Ansprüche beim Erwerb von Anteilsscheinen genau 3 Jahre nach Zeinung eintritt, § 37 a WpHG!
Es wurden in den ersten Klageverfahren bereits angemessene Vergleiche mit der Commerzbank geschlossen, bei der die Bank fast das gesamte investierte Geld zurückzahlen muss. Die Commerzbank betont, laut Pressemitteilung, dass dies ein Einzelfall sei.
Kanzlei Justus reicht erste Klagen ein:
Die Kanzlei Justus vertritt bereits über 50 Kunden der Commerzbank AG und reicht aktuell die ersten Klagen ein.
Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von netto 80,- €. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte & Steuerberater
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin
Tel.: 030 / 440 449 66
Fax: 030 / 440 449 56
E-mail: Justus@kanzleimitte.de
Letztes Update 31.07.2011 | Copyright© Knud J. Steffan 2012 |

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