Alles über die Staatlichen FördermittelEigenheimfinanzierung * Existenzgründung * Energie * kleine und mittelständische Unternehmen * Bildungsfinanzierung * UmweltschutzStaatliche FördermittelLassen Sie sich beratenBildungsfinanzierung - Eigenheimfinanzierung – Existenzgründung –Energieeinsparung - Kleine und mittelständische Unternehmen – Umweltschutz Es gibt eine Vielzahl öffentlicher Fördermittel, die aus der Bundes-, Landes- oder Kommunalkasse zur Verfügung gestellt werden, um Liquiditätsengpässe zu überwinden.
Diese Subventionen werden in der Regel als Zuschüsse oder zinsverbilligte Darlehen vergeben.
Die sog. Verlorenen Zuschüsse sind staatliche Geldmittel, die ratierlich oder in einer Summe ausgezahlt werden und nicht an den Fiskus zurückgezahlt werden müssen. Als Beispiel dienen hier neben der Eigenheimzulage, Zuschüsse für Solarkollektor- und Biomasseanlagen.
Das System der zinsverbilligten Darlehen besteht darin, eine von der konkreten Maßnahme abhängige Darlehenssumme in bestimmter Höhe zu gewähren, die nach Ablauf der vereinbarten tilgungsfreien Anlaufzeit in viertel/ halbjährlichen Raten zurückzuzahlen ist.
Die Gewährung staatlicher Fördermittel ist grundsätzlich antragsgebunden. Besonders wichtig ist hierbei, dass die Anträge jeweils vor Beginn eines Vorhabens gestellt werden, da anderenfalls eine Bewilligung der Mittel nur noch in Ausnahmefällen erfolgen kann. Was als Vorhabensbeginn angesehen wird, ist wiederum abhängig von der konkreten Maßnahme und muss jeweils im Einzelfall vorab geprüft werden. Antragsberechtigt und somit förderungsfähig sind neben privaten Investoren unter anderen auch in – und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Freiberuflich Tätige, Gesellschaften, Vereine, Genossenschaften, Gebietskörperschaften und Träger kommunaler Einrichtungen.
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