Alles über die Staatlichen Fördermittel

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Staatliche Fördermittel

 

Lassen Sie sich beraten

Bildungsfinanzierung - Eigenheimfinanzierung – Existenzgründung –Energieeinsparung -  Kleine und mittelständische Unternehmen – Umweltschutz

Es gibt eine Vielzahl öffentlicher Fördermittel, die aus der Bundes-, Landes- oder Kommunalkasse zur Verfügung gestellt werden, um Liquiditätsengpässe zu überwinden.


Diese staatlichen Fördermittel werden als Subventionen bezeichnet und sind sehr vielgestaltig. Gerade im Bereich der Wohnbauförderung, sei es der Erwerb eines Eigenheimes, die Sanierung eines bestehenden Wohngebäudes oder der Einsatz regenerativer Energieformen, ist die Einordnung der zu finanzierenden Maßnahme in das staatliche Fördersystem aufgrund der Vielzahl an Möglichkeiten und Quellen häufig nur schwer zu durchschauen.

Diese Subventionen werden in der Regel als Zuschüsse oder zinsverbilligte Darlehen vergeben. 

 

Die sog. Verlorenen Zuschüsse sind staatliche Geldmittel, die ratierlich oder in einer Summe ausgezahlt werden und nicht an den Fiskus zurückgezahlt werden müssen. Als Beispiel dienen hier neben der Eigenheimzulage, Zuschüsse für Solarkollektor- und Biomasseanlagen.

 

Das System der zinsverbilligten Darlehen besteht darin, eine von der konkreten Maßnahme abhängige Darlehenssumme in bestimmter Höhe zu gewähren, die nach Ablauf der vereinbarten tilgungsfreien Anlaufzeit in viertel/ halbjährlichen Raten zurückzuzahlen ist.

    Die Darlehen sind angelegt auf eine bis zu 30-jährige Laufzeit und   
    bieten, abhängig vom jeweils zu finanzierenden Vorhaben, weit unter
    dem am Markt üblichen Zinsniveau liegende Zinssätze, sowie eine
    laufzeitabhängige tilgungsfreie Anlaufzeit zwischen 1 und 5 Jahren.
   
Sie sind zudem nicht abhängig vom persönlichen Einkommen und  
    Vermögen oder dem Familienstatus, so dass auch jeder private 
    Investor in den Genuss stattlicher Fördermittel kommen kann.

 

Die Gewährung staatlicher Fördermittel ist grundsätzlich antragsgebunden. Besonders wichtig ist hierbei, dass die Anträge jeweils vor Beginn eines Vorhabens gestellt werden, da anderenfalls eine Bewilligung der Mittel nur noch in Ausnahmefällen erfolgen kann. Was als Vorhabensbeginn angesehen wird, ist wiederum abhängig von der konkreten Maßnahme und muss jeweils im Einzelfall vorab geprüft werden.

Antragsberechtigt und somit förderungsfähig sind neben privaten Investoren unter anderen auch in – und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Freiberuflich Tätige, Gesellschaften, Vereine, Genossenschaften, Gebietskörperschaften und Träger kommunaler Einrichtungen.

 
Es ist häufig nicht bekannt, dass Zuschüsse und Darlehen bezogen auf ein Vorhaben grundsätzlich auch gleichzeitig in Anspruch genommen werden können. Um alle staatlichen Fördermittel rechtzeitig in die Finanzierungsplanung mit einfließen zu lassen, sollte man sich noch vor einem konkreten Finanzierungsgespräch über diese Möglichkeiten beraten lassen.

 

Sind Sie interessiert zu erfahren welche Staatlichen Fördermittel auch für Sie in Frage kommen, dann vereinbaren Sie doch einen Termin für ein individuelles Beratungsgespräch in unseren neuen Kanzleiräumen oder senden Sie eine Email mit Ihrer konkreten Anfrage an


Justus@kanzleimitte.de


Sehr gern sind wir auch bei der Antragstellung, Vermittlung und Kontaktaufnahme behilflich.

 


Ansprechpartner & Autor:

 

Rechtsanwältin Annett Engel

 
JUSTUS
Rechtsanwälte und Steuerberater

Partnerschaftsgesellschaft

Eberswalder Strasse 26

10437 Berlin

Fon:      030/ 44 0 44 966

Fax:      030/ 44 0 44 956

Email:   Justus@kanzleimitte.de

 



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Letztes Update 07.04.2006 | Copyright© Knud J. Steffan 2012 | Seite drucken: Alles über die Staatlichen Fördermittel | Seite einem Freund senden: Alles über die Staatlichen Fördermittel

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