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Weitere Rechtsgebiete » Kapitalanlagerecht » Akzenta AG meldet Insolvenz an! Strafurteile gegen den Vorstand
Akzenta AG meldet Insolvenz an! Strafurteile gegen den Vorstand
Bank- und Kapitalmarktrecht: Akzenta AG
Akzenta AG meldet Insolvenz an
Der Vorstand der Akzenta AG aus Neubeuern hat im April diesen Jahres beim Amtsgericht Rosenheim einen Insolvenzantrag gestellt. Das vorläufige Insolvenzverfahren wurde zwischenzeitlich eröffnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter über das Vermögen der Akzenta AG wurde der Münchner Rechtsanwalt Axel W. Bierbach bestellt.
Es bleibt derzeit abzuwarten, ob das Insolvenzverfahren auch tatsächlich eröffnet wird. Im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens setzt das Insolvenzgericht einen (endgültigen) Insolvenzverwalter ein. Vom Tage der Eröffnung des Insolvenzverfahrens an hat er die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das schuldnerische Vermögen und ist Ansprechpartner in allen Angelegenheiten, die die Akzenta AG betreffen.
Laut Presseberichten steht schon jetzt fest, dass das Insolvenzverfahren eröffnet wird. Vermutlich kommt es zu einem sogenannten Massenverfahren, das sich über Jahre hinziehen kann. Der vorläufige Insolvenzverwalter rechnet mit bis zu 45.000 Forderungsanmeldungen. Eine Gläubigerversammlung soll im November stattfinden.
Forderungsanmeldung bei dem zuständigen Insolvenzverwalter:
Im Falle der Eröffnung des Verfahrens können und sollten Anleger der Akzenta AG ihre Forderungen gegen die Akzenta AG beim Insolvenzverwalter anmelden, um dann bei der Verteilung des verbleibenden Vermögens der Akzenta AG mit einer Quote berücksichtigt zu werden. Durchschnittlich werden die Forderungen der Gläubiger in Höhe von weniger als 5 % befriedigt. Wie hoch die Quote im Falle der Akzenta AG ausfallen wird, kann noch nicht vorhergesagt werden.
Schadenersatzklagen gegen die Vorstände der Akzenta AG und die Vermögensberater bzw. Vermittler:
Wie bereits berichtet, hat das Landgericht München II Strafurteile gegen die ehemaligen Manager der Akzenta AG gefällt. Vier Verantwortliche des Unternehmens wurden im August 2008 wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs zu hohen Strafen verurteilt. Sie haben allerdings Rechtsmittel dagegen eingelegt.
Dennoch kann nach derzeitiger Einschätzung zivilrechtlich gegen die ehemaligen Verantwortlichen vorgegangen werden, da aufgrund der strafrechtlichen Verurteilungen die Erfolgsaussichten einer Schadensersatzklage deutlich gestiegen sind. Es wird daher empfohlen, Schadensersatzklagen gegen die Vorstände, bei denen eine erhebliche Vermögensvermehrung eingetreten sein soll, einzureichen. Zudem wird empfohlen, die Ansprüche im Falle der Eröffnung des Verfahrens beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Kanzlei Justus Rechtsanwälte & Steuerberater hat schon mehrere Klagen gegen die Vorstände der Akzenta AG eingereicht. Die ersten Urteile stehen in Kürze an.
Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von 95,20 €. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.
Ansprechpartner:
Rechtsanwältin Claire Schennen
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
JUSTUS Rechtsanwälte & Steuerberater
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin
Tel.: 030 / 440 449 66
Fax: 030 / 440 449 56
E-mail: Justus@kanzleimitte.de
Letztes Update 07.07.2009 | Copyright© Knud J. Steffan 2012 |  | 
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