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Weitere Rechtsgebiete » Kapitalanlagerecht » Akzenta AG: Neue Urteile des LG München geben Anlegern Hoffnung
Akzenta AG: Neue Urteile des LG München geben Anlegern Hoffnung
Rechtsanwalt für Kapitalanlagerecht: Strafverfahren gegen den Akzenta Vorstand dauert dagegen noch an
Neue Urteile des LG München geben den Anlegern der Akzenta AG Hoffnung;
Das Strafverfahren gegen den Akzenta Vorstand dauert dagegen noch an.
In mehreren Urteilen der 22. Zivilkammer am Landgericht München I vom 24.01.2008 wurde die Akzenta AG unter Hinweis auf die Sittenwidrigkeit der Verträge zur Rückerstattung der investierten Gelder verurteilt.
In einigen Urteilen sah es die Kammer als erwiesen an, dass ein wirksamer Kaufvertrag zum Kauf von Umsatzbeteiligungen zwischen Anlegern der Akzenta AG und der Kapitalanlagegesellschaft überhaupt nicht zustande gekommen ist, da es schlicht an der Vereinbarung der wesentlichen Vertragsbestandteile (essentialia negotii) fehle.
So ist nach Ansicht der Kammer in den unterzeichneten Verwaltungsverträgen weder die Umsatzbeteiligung noch die prozentuale Anteilshöhe am Umsatz hinreichend oder überhaupt bestimmt. Der Anleger erwirbt mit Beteiligungsvertrag das Recht, am Umsatz der Akzenta beteiligt zu sein. Aber für einen Kaufvertrag würden nach Auffassung der Kammer die grundlegenden Bedingungen fehlen. Der Vertragsgegenstand, also das verkaufte Recht, ist nicht klar definiert, der Verteilerschlüssel der Ausschüttungen ist geheim geblieben, die Umsatzbeteiligung an sich unschlüssig.
Ist aber kein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen, so ist die Einlage des Anlegers ohne Rechtsgrund erfolgt und dieser hat einen Anspruch auf Rückzahlung in Höhe der geleisteten Zahlungen.
Die 28. Zivilkammer des Landgerichts München I, die sich ebenfalls mit einer Vielzahl an Klagen gegen die Akzenta AG zu befassen hat, vertritt nach Pressemiteilungen die Auffassung dass die Schadenersatzforderung insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Prospekthaftung begründet sei. Der nicht rechtskräftigen Klage wurde deshalb stattgegeben.
Doch das Strafverfahren vor dem Landgericht München II gegen vier Ex-Vorstände der Akzenta ist von Dauer und Brisanz einzigartig: Laut Pressemitteilungen gab es bis heute 42 Verhandlungstage seit Prozessbeginn im Juli 2007 und zwei Angeklagte, die seit fast zwei Jahren in Untersuchungshaft sitzen. Der Prozess sprenge jeden Rahmen, auch was die Geldsummen betrifft. Die Akzenta-Gründer Ulrich C., dessen Söhne Alexander und Christian sowie Oliver B. sitzen auf der Anklagebank. Sie sollen sich große Teile der durch den Verkauf von Umsatzbeteiligungen eingenommenen Anlegergelder vertrags- und rechtswidrig in die eigenen Taschen gewirtschaftet haben. Über 50 Millionen Euro sollen auf die Konten der Angeklagten geflossen sein.
Nach 42 Prozessterminen hat das Gericht die Vernehmung von Zeugen abgeschlossen. Ab nächster Woche dreht sich alles um Urkunden und Dokumente – unter anderem Geschäftsunterlagen, Jahresabschlüsse, Registerakten und Prospekte. Ende April soll es dann zu einem Urteil kommen, was sich aber aufgrund von Beweisanträgen der Verteidigung vermutlich noch weit herauszögern wird.
Das Unternehmen Akzenta selbst betont laut Presseberichten, dass von den mehr als 30000 Kunden der Akzenta AG bislang lediglich 144 Klagen - also weniger als 0,5 Prozent der Kunden - bei Gerichten anhängig sei.
Nach Ansicht der Kanzlei JUSTUS Rechtsanwälte und Steuerberater ist tatsächlich vor voreiligen und teilweise nicht ausreichend vorbereiteten Klagen zu warnen. Auch ist Vorsicht bei den so genannten Anlegerschutzvereinigungen geboten, über die Anleger oft mit reißerischen und unaufgeforderten Anschreiben beworben werden.
Die Anleger der Akzenta AG sollten aber tatsächlich zumindest ihre im Einzelfall in Betracht kommenden Ansprüche direkt durch eine spezialisierte Kanzlei prüfen lassen und ggf. verjährungshemmende Maßnahmen ergreifen lassen. Hierbei verbietet sich jede pauschale Behandlung in Masseverfahren oder so genannten Sammelklagen.
Im Einzelfall kann dann nach seriöser Prüfung und Beratung tatsächlich eine Klage auf Schadenersatz aus Prospekthaftung, Beratungshaftung oder deliktischer Haftung gegen die Gesellschaft , Vorstand, Vermittler und Prospektveraantwortliche geboten sein.
Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von 95,20 €. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.
Autor: Knud J. Steffan JUSTUS Rechtsanwälte & Steuerberater Eberswalder Straße 26 10437 Berlin
Tel.: 030 / 440 449 66 Fax: 030 / 440 449 56
E-mail: Steffan@kanzleimitte.de
Letztes Update 06.05.2008 | Copyright© Knud J. Steffan 2012 |  | 
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