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Akzenta AG - Betrug; Justus Rechtsanwälte reichen Klagen ein
Vorstand der Akzenta AG wegen Betruges verurteilt; Anleger sollten ihre Anspüche geltend machen!
Akzenta AG - Verurteilungen wegen Betruges
Nach über zwei Jahren Verfahrensdauer hat das Landgericht München II nunmehr Urteile gegen die ehemaligen Manager der Akzenta AG gefällt. Der ehemalige Vorstand der Akzenta AG, Ulrich Chmiel, der nach Einschätzung des vorsitzenden Richters die Akzenta beherrschte, wurde wegen gewerbsmäßigen Betruges zu einer Haftstrafe von sechs Jahren und neun Monaten verurteilt. Seine beiden Söhne sowie ein weiterer Manager wurden ebenfalls zu hohen Haftstrafen verurteilt. Das Landgericht ist davon ausgegangen, dass «die Angeklagten ein Schneeballsystem gegründet und betrieben haben», so der Vorsitzende Richter Ralph Alt zur Urteilsbegründung. Mit diesem System wurden die Vertragspartner der Akzenta AG geschädigt und getäuscht.
Die Akzenta AG hat den Geschädigten Umsatzbeteiligungen verkauft. In ihren Schulungen und Werbematerialien hat nach den Erkenntnissen des vorsitzenden Richters die Akzenta über sechseinhalb Jahre hinweg den Eindruck erweckt, dass ihr aus Tochterfirmen Ausschüttungen zufließen würden, so Richter Alt: «Das war gelogen.» Tatsächlich habe die Akzenta AG «fast ausschließlich» durch den Verkauf von Umsatzbeteiligungen an Kunden ihre Umsätze erwirtschaftet. Tatsächlich wurden die prognostizierten Erlöse nicht erzielt. Bei den Ex-Vorständen trat jedoch eine erhebliche Vermögensvermehrung ein.
Diese Verurteilungen können für die Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche gegen die die Akzenta AG herangezogen werden und die Erfolgsaussichten zivilrechtlicher Klagen erhöhen. Anlegern, die bislang von der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen Abstand genommen haben, wird dringend zu empfohlen, rechtliche Schritte zu ergreifen, um ihre Schadensersatzansprüche durchzusetzen, da sich die rechtliche Situation auf Grund der Verurteilung der ehemaligen Vorstände erheblich verbessert hat.
Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von 95,20 €. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.
Alles zur Akzenta AG lesen Sie hier:
Autorin:
Rechtssanwältin Claire Schennen, LLM
JUSTUS Rechtsanwälte & Steuerberater
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin
Tel.: 030 / 440 449 66
Fax: 030 / 440 449 56
E-mail: Justus@kanzleimitte.de
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Letztes Update 03.09.2008 | Copyright© Knud J. Steffan 2012 |  | 
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