ACCESSIO zum Schadensersatz verurteiltACCESSIO Wertpapierhandelshaus AGDer Finanzdienstleister ACCESSIO Wertpapierhandelshaus AG (früher: Wertpapierhandelshaus Driver & Bengsch AG) vermittelte den Anlegern jahrelang Wertpapiere. Insbesondere waren darunter Inhaber-Teilschuldverschreibungen von der Cargofresh AG, der Pongs & Zahn AG, der Salvator Grundbesitz AG, der HPE Hanseatic Private Equity AG und der Ponaxis AG sowie der Konservenfabrik Zachow & Co. KG. Eine Vielzahl der vermittelten Wertpapiere hat allerdings heute erheblich an Wert verloren. So ist die Cargofresh AG bereits insolvent und auch die Konservenfabrik Zachow & Co. KG (WKN A0H5JK.) steckt ausweislich der Pressemitteilungen zurzeit in erheblichen Zahlungsschwierigkeiten. Was können Anleger tun? Bei der Vermittlung dieser Wertpapiere hat die ACCESSIO die Anleger allerdings regelmäßig nicht über die mit dem Erwerb der Anlage einhergehenden Risiken aufgeklärt. So gibt es bereits ein für Anleger sehr erfreuliches Urteil des Ladgerichts Itzehoe, das die ACCESSIO zur Schadensersatzzahlung verurteilt hat. Der Klägerin, einer sicherheitsbewussten Anlegerin, wurden vom Anlageberater der ACCESSIO telefonisch Zertifikate vermittelt. Dabei ist sie aber weder über die Risiken des georderten Wertpapiers aufgeklärt noch auf den Totalverlust im Falle der Insolvenz der Gesellschaft hingewiesen worden, sodass das Gericht der Klägerin Schadensersatz zugesprochen hat. Anleger, die ihre Wertpapiere auch über ACCESSIO vermittelt bekommen haben, sollten daher auch ihre Ansprüche gegen den Finanzvermittler geltend machen. Es ist zu erwarten, dass eine derart fehlerhafte Beratung in einer Vielzahl von Fällen erfolgte. Achtung Verjährung! Anleger sollten sich allerdings so früh wie möglich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden, da anderenfalls ihre Schadensersatzansprüche gegen ACCESSIO verjähren könnten. So tritt die Verjährung regelmäßig drei Jahre nach der Wertpapierorder ein, wobei im Einzelfall auch eine Hemmung der Verjährung in Betracht kommt. Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von 95,20 €. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.
Fax: 030 / 440 449 56 E-mail: Justus@kanzleimitte.de
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