ABMAHNUNG - WAS NUN?Wettbewerbsrecht; Vorgehen gegen eine AbmahnungVorgehen gegen eine AbmahnungAbmahnung - was nun?Mühsam hat man die eigene website konzipiert und womöglich noch selbst erstellt - dann flattert eine Abmahnung ins Haus. Hohe Zahlungen drohen.Das Internet ist kein rechtsfreier Raum, auch hier gelten die allgemeinen Gesetze. Die Inhalte der einzelnen Webangebote sind zumeist urheberrechtlich, manche markenrechtlich geschützt. Das Wettbewerbsrecht spielt im Internet ebenfalls eine große Rolle, so bei der Beachtung der Vollständigkeit des Impressums oder spezieller Hinweispflichten. Bei Verstoß gegen das Recht eines anderen droht eine Abmahnung. Was ist eine Abmahnung? Der Sinn einer Abmahnung - ob berechtigt oder unberechtigt - liegt zunächst in der Abwehr zukünftiger Rechtsverletzungen durch die Abgabe einer sog. strafbewehrten Unterlassungserklärung. Das Ziel: Vermeidung langwieriger und kostenintensiver prozessualer Auseinandersetzungen. Abmahnungen kommen im Internet immer häufiger vor. Manche Anwälte bestreiten damit regelrecht ihr Tagesgeschäft. Die Abmahnungen werden nicht selten ohne Rechtsgrundlage verschickt. Besonders bei Bagatellverstößen, die massenhaft abgemahnt werden, sind rechtsmissbräuchliche Abmahnungen zu befürchten. Ob aber ein Bagatellverstoß vorliegt oder überhaupt ein Rechtsverstoß, kann ein Laie in der Regel nicht beurteilen. Es empfehlt sich daher, einen Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen, um unnötige Kosten zu ersparen. Denn diese können hoch sein. Bei einem Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht drohen Bußgelder bis zu mehreren Tausend Euro. Der abmahnende Anwalt stellt etwa 500 bis 1000 Euro in Rechnung. Wie geht man gegen eine Abmahnung vor? Inwieweit eine Abmahnung berechtigt oder unberechtigt ist, hängt von vielen Faktoren ab und kann nur im Einzelfall beurteilt werden. Es empfiehlt sich daher, einen Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen. Eine Abmahnung sollte nie ignoriert werden, um die - evtl. unnötige - Einleitung eines Prozesses zu verhindern. Unberechtigte Abmahnung Stellt sich bei der Prüfung der Rechtslage heraus, dass die Abmahnung unberechtigt ist, sollte gegen sie vorgegangen werden. Eine Möglichkeit besteht darin, den Abmahnenden unter Fristsetzung aufzufordern, den behaupteten Anspruch nicht weiterhin geltend zu machen. Wenn die Erledigung der Angelegenheit auf diese Weise nicht möglich ist, kann eine negative Feststellungsklage erhoben werden. Sollte der Abmahnende mit dem Erlass einer einstweiligen Verfügung drohen, empfiehlt es sich, bei Gericht eine Schutzschrift zu hinterlegen, um eine Entscheidung ohne mündliche Verhandlung zu verhindern. Berechtigte Abmahnung Ergibt die Prüfung, dass die Abmahnung zu Recht ergangen ist, ist es zunächst wichtig, die Kosten durch Vermeidung eines Prozesses gering zu halten. Hilfreich kann auch die Abgabe einer sog. strafbewehrten Unterlassungserklärung sein. Dabei verspricht der Rechtsverletzer die Bezahlung eines bestimmten Geldbetrags bei erneutem Rechtsverstoß. Die Höhe dieser Vertragsstrafe ist sehr unterschiedlich und richtet sich nach Art und Intensität des Verstoßes. Der Abgemahnte muss zudem die Anwaltskosten der Gegenseite übernehmen. Ansprechpartner und Autor: Tel.: 030 / 440 449 66
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