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Arbeitsrecht Berlin: Kurzarbeitergeld wird befristet für 24 Monate gezahlt
Kurzarbeit und Missbrauchsfälle
Kurzarbeitergeld wird befristet für 24 Monate gezahlt
Die Bundesregierung hat die Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld seit Juli 2009 zunächst befreistet bis zum 31.Dezember 2009 auf 24 Monate verlängert. Dies auch um die Auswirkungen der Wirtschaftskrise abzumildern.
Kurzarbeit liegt vor, wenn die betriebsübliche wöchentliche Arbeitszeit in Folge wirtschaftlicher Ursachen oder wegen eines unabwendbaren Ereignisses vorübergehend gekürzt werden muss. Die Arbeitnehmer erhalten dann einen Teil ihres Gehaltes für diese Zeit nicht mehr vom Arbeitgeber sondern, sondern von der Bundesagentur für Arbeit. Führt der Arbeitgeber die Kurzarbeit ein, erstattet nun die Arbeitsagentur ab dem siebten Monat Kurzarbeit die gesamten Sozialversicherungsbeiträge auch wenn Beschäftigte während der Kurzarbeit an Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen.
Also ein zusätzlicher Anreiz für Arbeitgeber die Kurzarbeit in Anspruch zu nehmen und entsprechende Anträge zu stellen.
Die Voraussetzungen für die Bewilligung von KUG sind in § 170 SGB III geregelt. Zunächst muss ein vorübergehender, erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall wegen wirtschaftlicher Gründe (Konjunkturschwankungen) bevorstehen. Dieser darf trotz äußerster Sorgfalt nicht abwendbar gewesen sein und auch unter Ausschöpfung aller zumutbaren betrieblichen Vorkehrungen nicht vermeidbar sein. Der Leistungsempfänger muss darüber hinaus versicherungspflichtig beschäftigt sein und darf nicht vom Leistungsbezug ausgeschlossen sein (§ 172 SGB III).
Mehr zu den Voraussetzungen und zur Antragsstellung von Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld lesen Sie bitte hier.
Vorsicht vor Missbrauchsfällen bei Kurzarbeit:
Meldet der Arbeitgeber Kurzarbeit an, obwohl Arbeitnehmer Vollzeit beschäftigt werden oder die sonstigen Voraussetzungen hierfür nicht vorliegen, machen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer wegen Betruges strafbar. Der Leistungsmissbrauch hat weiterhin zur Folge, dass der Arbeitgeber die Sozialleistungen nachzahlen muss und der Arbeitnehmer schadenersatzpflichtig wird.
Die Kanzlei JUSTUS Rechtsanwälte und Steuerberater Berlin berät und vertritt seit vielen Jahren Arbeitnehmer und Arbeitgeber in allen arbeitsrechtlichen Fragen. Soweit Sie Fragen zum Kurzarbeitergeld oder sonstige Fragen zum Arbeitsrecht haben, wenden Sie sich bitte telefonisch oder über das Kontaktformular an uns. Ein auf das Arbeitsrecht spezialisierter Rechtsanwalt/in steht Ihnen sofort zur Verfügung.
Ansprechparter:
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
JUSTUS Rechtsanwälte & Steuerberater
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin
Tel.: 030 / 440 449 66
Fax: 030 / 440 449 56
Letztes Update 06.07.2009 | Copyright© Knud J. Steffan 2012 |  | 
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