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„Global View“ Riesenrad-Fonds: Insolvenz droht
DBM Fonds Invest : Fonds Global View Great Wheel Beteiligungs GmbH & Co. KG
„Global View“ Riesenrad-Fonds: Insolvenz droht
Der Fonds Global View Great Wheel Beteiligungs GmbH & Co. KG des Initiators DBM Fonds Invest sollte den Bau von drei Riesenrädern in Peking, Orlando und Berlin, ganz nach dem Vorbild der „London Eye“ an der Themse, finanzieren. Heute steckt dieser Fonds in großen Schwierigkeiten.
Peking-Projekt insolvent
Der Bau dieser Riesenräder kommt nicht über die Planung hinaus. Grund dafür ist die Kündigung des Darlehensvertrages seitens der Hypo-Vereinsbank, die den Bau in Peking finanzieren sollte. Das Peking-Projekt ist bereits jetzt insolvent, teilte die Fondsgeschäftsführung am 5. Februar 2010 den Anlegern mit.
Berlin und Orlando stehen auf der Kippe
Was die Finanzierung der Projekte in Berlin und Orlando angeht, so ist diese noch keinesfalls gesichert. Von insgesamt 200 Millionen Euro der Anlegergelder, die für drei Projekte eingeplant wurden, sind bereits 180 Millionen verbraucht, obwohl der Bau noch gar nicht begonnen hat. Wie es nun weitergeht hängt davon ab, ob der Initiator DBM Fonds Invest einen neuen Kreditgeber für alle drei Objekte findet. Sollte dabei ein Projekt ausfallen, können die versprochenen Renditen nicht mehr erzielt werden. Auch besteht die Gefahr, dass Anleger in Kürze zum Nachschuss aufgefordert werden.
Falschberatung durch die Deutsche Bank
Dieses Anlagekonzept wurde überwiegend durch die Deutsche Bank AG vermittelt und dabei als sichere und gewinnbringende Anlagemöglichkeit angepriesen. Deshalb haben Anleger die Möglichkeit ihre Schadensersatzansprüche gegen die Deutsche Bank zu richten. Auch besteht die Möglichkeit einer vollständigen Rückabwicklung der Fondsbeteiligung. Dabei kann zum einen auf eine fehlerhafte Beratung, zum anderen auf den fehlenden Hinweis zu Provisionszahlungen abgestellt werden. Der Anlageberater ist verpflichtet den Anlageinteressenten anleger- und objektgerecht zu beraten und dabei auf die mit der Fondsbeteiligung einhergehenden Risiken hinweisen. Auch besteht die Pflicht des Beraters, den Anlageinteressenten auf Rückvergütungen hinzuweisen, damit dieser den Rat seines Beraters kritisch hinterfragen kann.
Gegen die Fondsinitiatoren kommt die Prospekthaftung in Betracht. Dabei wird geprüft, ob die Fondsinitiatoren im Prospekt richtig und vollständig auf alle Risiken der Fondsbeteiligung hingewiesen haben. Bei Prospektfehlern können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.
Den Anlegern ist daher zu raten, ihre Ansprüche durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen zu lassen.
Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von 95,20 €. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.
Ansprechpartner:
Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte & Steuerberater
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin
Tel.: 030 / 440 449 66
Fax: 030 / 440 449 56
E-mail: Justus@kanzleimitte.de
Letztes Update 10.02.2010 | Copyright© Knud J. Steffan 2012 |  | 
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